- Von Andreas Harms
- 22.05.2023 um 15:29
Die Schlichtungsstelle des Vermittlerverbands Votum verzeichnet ein offenbar ruhiges Jahr 2022. So gingen bei der „Schlichtungsstelle für die gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung“, so der vollständige Name, insgesamt 27 neue Anträge ein. Von denen war die Stelle für lediglich 12 zuständig. War das nicht der Fall, lag das laut Votum-Verband häufig daran, dass Verbraucher auf dubiose Angebote im Internet eingegangen waren und die Gegner deshalb im Ausland saßen. Beschwerden gegen Ausschließlichkeitsvermittler hingegen leitet man grundsätzlich an den Versicherungsombudsmann weiter – den ja die Versicherer tragen.
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Von den zwölf geeigneten Anträgen verfolgten die Antragsteller drei nicht weiter, einer war unzulässig, und bei zweien lehnte der Antragsgegner ein Schlichtungsverfahren ab.
Blieben sechs übrig, die der Schlichter in Verfahren übernahm. Bei einem einigte man sich am Ende, zwei wies man zurück. Bei einem hätte man Beweise aufnehmen müssen, was die Schlichtungsordnung aber nicht vorsieht – deshalb konnte man nicht schlichten. Und die restlichen beiden Verfahren nahm man mit ins Jahr 2023.
Alles in allem niedrige Zahlen, vor allem wenn man sie mit den fünfstelligen Werten des Versicherungsombudsmanns vergleicht. Für den geschäftsführenden Votum-Vorstand Martin Klein ist das ein Indiz für Qualität: „Das erfreulich niedrige Fallaufkommen, welches inzwischen stabil seit über fünf Jahren zu beobachten ist, zeigt, dass die Behauptung eines vermeintlich ‚flächendeckenden Missstandes von Falschberatungen‘ nicht stimmt. Es gibt keinerlei Berechtigung für solche populistischen Behauptungen.“
Seitenhieb auf Honorarberatung
Außerdem kann sich der Verband einen kleinen Seitenhieb auf die Honorarberatung nicht verkneifen. Denn ausgerechnet jene zwei Verfahren aus der Versicherungsvermittlung, die man aus dem alten Jahr 2021 übernommen hatte, richteten sich gegen Honorarberater. Bei beiden ging es darum, den Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Der Schlichter kam zum Ergebnis, dass in beiden Fällen die vertragliche Voraussetzung für ein Honorar nicht erfüllt war. Insgesamt hatte der Schlichter neun Verfahren von 2021 übernommen, die er alle beenden konnte.
Wie der Votum-Verband ausführt, ist die Schlichtungsstelle für Beschwerden gegen Versicherungsvermittler nach Paragraf 34d Gewerbeordnung (GewO), Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f GewO und Immobiliendarlehensvermittler nach Paragraf 34i GewO zuständig.
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