EU-Parlament in Brüssel ©
  • Von Redaktion
  • 07.07.2014 um 13:36
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Die Diskussion um die Provisionsoffenlegung ist mit dem Beschluss des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) noch längst nicht vom Tisch. Die Europäische Union (EU) hat eigene Pläne für mehr Transparenz in der Vermittlung.

Einem Bericht der Börsen-Zeitung zufolge hat die Europäische Union (EU) einen aktualisierten Vorschlag über ein neues Gesetz für die Vermittlung von Versicherungspolicen erarbeitet und an die EU-Mitgliedsstaaten weitergereicht. Damit werden die Pläne für die Versicherungsrichtlinie Insurance Mediation Directive (IMD II) und eine strengere Regelung des Versicherungsvertriebs konkret.

Der Entwurf zielt insbesondere auf das Stärken des Kundeninteresses und das Verhindern von provisionsgesteuerter Beratung ab. Die Börsen-Zeitung zitiert dazu aus dem EU-Vorschlag: „Insbesondere darf durch Verabredungen über Verkaufsziele, Honorare oder anderweitige Arrangements kein Anreiz geschaffen werden, Kunden bestimmte Produkte zu empfehlen, obwohl andere Angebote dem Bedarf viel eher entsprechen würden.“

Die EU schlägt zudem eine Durchführungsverordnung für Beratungen vor und will zukünftig auch Formate und Inhalte der Verkaufsinformationen vorgeben können. Makler sollten sich insgesamt auf mehr Transparenz in der Beratung einstellen. Kunden sollen das Recht auf eine breite Offenlegung und Analyse von Auswahlkriterien, Kosten, Honoraren und Provisionen erhalten. Makler die nebenberuflich Versicherungen vermitteln, sollen nach dem EU-Vorschlag stärker an EU-Gesetze gebunden werden.

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