- Von Redaktion
- 02.02.2016 um 10:04
Weitere Fragen betreffen laut Lach die Beraterhaftung. Übernimmt der App-Betreiber die juristische Verantwortung für die Versicherungsvermittlung oder regelt er im Kleingedruckten, dass keine Beratung erfolgt? Hat er eine Berufshaftpflichtversicherung? Falls nicht: Wie ist es um das haftende Eigenkapital des Fintechs bestellt?
Mitarbeiterqualifikation?
Und was ist mit der Qualifikation der Mitarbeiter, die beim App-Anbieter Auskünfte am Telefon oder per Mail geben, fragt der DVAG-Vorstand. Genügen sie den Anforderungen, die der Gesetzgeber an die Sachkunde von Versicherungsvermittlern stellt?
Weitere Probleme, die vielen App-Nutzern gar nicht bewusst seien, sei die Schadensabwicklung – anstatt eines Berater, der das bisher für ihn übernommen hatte, muss das der Kunde nun selbst per Schadens-App erledigen – <!–[if gte mso 9]>
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