- Von Juliana Demski
- 31.03.2017 um 14:06
43.000 Euro – das ist die Summe, die der ehemalige Banker Christopher Niehaus zahlen muss – eine Strafe dafür, dass er vertrauliche Kundendaten per WhatsApp mit einem Bekannten geteilt hat. Dazu hat ihn die britische Aufsichtsbehörde FCA verurteilt, berichtet das Handelsblatt.
Für die Finanzaufsicht ist es ein Meilenstein – die erste Strafe, die sie je aufgrund einer Nachrichten-App verhängen musste. Und das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, auch bei den neuen Kommunikationsmitteln auf den Datenschutz zu achten.
Niehaus war einst ein Geschäftsführer der US-amerikanischen Investmentbank Jefferies. 2016 schickte er per Kurznachricht private Informationen von zwei Klienten an einen Freund, der ebenfalls für die Bank tätig war. In einem Fall ging es um eine Absprache mit einem Konkurrenten. Niehaus nutze WhatsApp unter anderem, um zu lästern und nahm den Datenschutz nicht ernst genug.
„Die Informationen, die er teilte, beinhalteten die Identität des Kunden, Details über das Mandat und die Gebühr, die Jefferies für ihre Beteiligung an der Transaktion berechnet”, schreibt die FCA über den Fall. „Niehaus gab auch damit an, dass er seine Hypothek abbezahlen könne, sobald der Deal geschlossen ist.“
Die Sache flog auf, als Niehaus sein Smartphone an seinen Chef abgeben musste. Grund: eine weitere Beschwerde. Sein Arbeitgeber entdeckte daraufhin die Nachrichten. Der Banker verließ Jefferies noch im Jahr 2016 freiwillig – kurz nach seiner Suspendierung. Weil er seinen Fehler einsah und zugab, erhielt er einen Strafrabatt von 15 Prozent. Gegenüber der Strafbehörde nannte er als Grund, dass er nur versucht habe, seine Freunde zu „beeindrucken“.
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