- Von Redaktion
- 02.02.2016 um 18:46
2000 beschlossen die Europäische Union und die USA, einen Datenaustausch von personenbezogenen Daten zuzulassen. Max Schrems klagte mit Erfolg vor dem höchsten europäischen Gericht gegen diese Praxis (wir berichteten). Nach einer Schonfrist sei dieses Vorgehen nicht erlaubt. Der 1. Februar 2016 war das Ende der Schonfrist.
Nutzer brauchen jedoch keine Angst zu haben. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zielt auf den Umgang der Unternehmen mit Daten ab. So könne nach Aussage von Alexander Dix, Datenschutzbeauftragter für Berlin, jeder Nutzer seinen zuständigen Datenschützer fragen, was mit seinen Daten in den USA passiere. Ein Speichern des Datensatzes ist in keiner Form zulässig.
Bislang, so Dix weiter, gebe es keine Erkenntnisse darüber, wie man künftig mit den Daten umgehen werde. Er sagte gegenüber der Bild: „Jetzt sind Europas Datenschutzbehörden gefragt und müssen prüfen, auf welchen Rechtsgrundlagen Bürgerdaten in die USA übermittelt werden dürfen“.
Betroffen seien jedoch nicht nur Internet-Unternehmen wie Facebook, Google oder Apple. Das Urteil gilt für jedes Unternehmen, das Daten in den USA speichern möchte, erklärt Heiko Willems, Rechtsexperte beim Bundesverband Deutsche Industrie, gegenüber Focus Online. Weiter heißt es dort, dass das Institut der deutschen Wirtschaft von über 4.000 betroffenen Unternehmen in ganz Europa ausgeht.
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