Fast keine Autos fahren am 28. März auf der normalerweise am Wochenende und bei schönem Wetter von Ausflüglern stark frequentierten A980 bei Waltenhofen im Allgäu. Auch viele Versicherer haben sich in den vergangenen Tagen Gedanken gemacht, wie sie für Kunden und Vermittlern mit finanziellen Sorgen den Weg frei machen können. © picture alliance/Karl-Josef Hildenbrand/dpa
  • Von Lorenz Klein
  • 31.03.2020 um 12:38
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lesedauer Lesedauer: ca. 11:60 Min

Die Corona-Krise stellt viele Kunden und Vertriebspartner der hiesigen Versicherer vor finanzielle Probleme. Mit welchen Sofortmaßnahmen die Branche für Entlastung sorgen will, hat Pfefferminzia in einer Eil-Umfrage ermittelt, an der sich rund 20 Gesellschaften beteiligt haben. Hier kommen die Ergebnisse.

Canada Life

Markus Drews, Hauptbevollmächtigter Canada Life Deutschland, lässt mitteilen:

„Wir helfen jetzt Vermittlern mit umfangreichen Maßnahmen, um ihre wirtschaftliche Betroffenheit zu mildern. Zusätzlich bieten wir ihnen gemeinsam mit JDC vergünstigten Zugang für ein Video-Beratungstool, damit sie ihre Kunden auch in Zeiten wie diesen weiter gut beraten können. Unseren Kunden bieten wir ebenfalls Erleichterungen, damit sie ihren Versicherungsschutz bestmöglich Aufrecht erhalten können:

Maßnahmen für Vermittler:

 Seit Jahren haben wir hier schon gute Erfahrungen mit unserer Regelung „Planbare Einnahmen“ in der bAV und 1. Schicht gemacht. So verzichten wir hier temporär auf Courtage beziehungsweise Provisionsrückforderung bei Zahlungsschwierigkeiten der Kunden. Daher haben wir die Sonderregelung auf dieser Basis stark erweitert – vorerst bis zum 30. Juni 2020. Neu ist:

  • Die Sonderregelung gilt nun für alle Verträge der Generation-Produktfamilie in allen Schichten und umfasst nun auch außerplanmäßige Beitragserhöhungen.
  • Wir haben die Obergrenze der Beiträge erweitert – von 12.000 Euro auf 24.000 Euro pro Jahr. Eine Beschränkung der Fall-Zahlen entfällt.
  • Die Sonderregelung gilt auch für Verträge von Freiberuflern, Selbstständigen, selbstständigen Geschäftsführern und Vorständen – ohne Nachweispflicht. Die Befristung beträgt in diesen Ausnahmefällen maximal sechs Monate.
  • Unbezahlter Urlaub wird bei den Zahlungsschwierigkeiten als weiterer Umstand mit aufgenommen.

Maßnahmen für Kunden:

Unsere Kunden unterstützen wir mit diesen Maßnahmen, um sie bei finanziellen Engpässen wie zum Beispiel Kurzarbeit oder unbezahltem Urlaub aufzufangen:

  • Bei den Rentenversicherungen gegen laufende Beiträge erlauben wir über die bedingungsgemäßen Regelungen hinaus jederzeit einen Beitragsurlaub von bis zu sechs Monaten. Ausstehende Beiträge können Kunden nach Ende des Beitragsurlaubs nachzahlen. Verzichten Kunden hierauf, gibt es eine Neuberechnung der Versicherungsleistungen.
  • Bei unserer Berufsunfähigkeitsversicherung und dem Premium Grundfähigkeitsschutz können Kunden über die bedingungsgemäßen Regelungen hinaus eine befristete Beitragsfreistellung von bis zu sechs Monaten wahrnehmen. Der Versicherungsschutz reduziert sich währenddessen entsprechend der jeweiligen Versicherungsbedingungen. Danach können Kunden die nicht geleisteten Beiträge im Rahmen der Versicherungsbedingungen nachzahlen oder den Versicherungsschutz entsprechend reduzieren.
  • Bei der Schweren-Krankheiten-Vorsorge erlauben wir, sofern ein entsprechendes Fondsguthaben vorhanden ist, einen Beitragsurlaub von bis zu sechs Monaten. Ausstehende Beiträge müssen Kunden nicht nachzahlen. Die Versicherungsleistung reduziert sich während des Beitragsurlaubs nicht. Als Alternative dazu können Kunden zum Beispiel auch eine kürzere Vertragslaufzeit wählen.“

Die Bayerische

Das Unternehmen aus München teilt mit:

„Ihren Vertriebspartnern hilft die Versicherungsgruppe die Bayerische durch verschiedene Lösungen – etwa mit Vorteilspreisen für Werkzeuge zur Online-Beratung und mit Abschluss- und Beratungsrechnern. Und um die sich abzeichnenden Einnahmeausfälle zu kompensieren, erhöht die Bayerische ab sofort für alle Vertriebspartner – zeitlich befristet – ihre Vergütung im Bereich der fondsgebundenen Altersvorsorge ohne Garantie um mehr als 20 Prozent.

Ebenfalls ab sofort für alle Vertriebspartner und für alle Produkte im Bereich der Lebensversicherung gelten umfassende Änderungen: Jedes Storno wird hinsichtlich seiner Belastung um zwölf Monate verzögert. Das gilt auch für die Verträge, die vor längerer Zeit abgeschlossen wurden, sich aber noch in der Haftungszeit befinden.“

Ergo

Die Pressestelle der Ergo erklärt auf Anfrage:

„Wir beobachten die Entwicklung sehr genau und prüfen kontinuierlich, welche Möglichkeiten wir anbieten können, um unsere Kunden und Vertriebspartner bestmöglich zu unterstützen.

Auch wenn die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise derzeit noch nicht verlässlich absehbar sind, ist für uns schon jetzt klar: Neben den Maßnahmen zum Schutz unserer Mitarbeiter unterstützen wir auch unsere Kunden und Vertriebspartner.

Aktuell arbeiten wir an einem Gesamtpaket, das unternehmerische, vertriebliche und wirtschaftliche Unterstützung in den verschiedenen Versicherungsparten bietet.“

Generali

Ein Generali-Sprecher berichtet:

„In Fällen, bei denen unsere Kunden durch die Corona-Krise in vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten geraten, werden wir zusammen mit unseren Vertriebspartnern konstruktive Lösungen finden, um diese Phase gemeinsam zu überbrücken. Je nach Situation kann das von Stundungsvereinbarungen bis zur Reduzierung des Versicherungsumfanges zu niedrigeren Prämien reichen.

Diese Maßnahmen gelten ab sofort und sind zunächst bis zum 30. Juni 2020 befristet.“

Gothaer

Eine Sprecherin der Gothaer teilt mit:

„Selbstverständlich steht die Gothaer ihren Kunden und Vertriebspartnern gerade in dieser Krise als verlässlicher Partner zur Seite. Dies gilt für Unternehmen ebenso wie für Privatkunden und unseren Exklusivvertrieb.

Unterstützung für den Außendienst:

Die aktuelle Situation hat natürlich auch deutlich spürbare Auswirkungen für unseren Außendienst, da eine persönliche Betreuung in den Agenturen vor Ort nicht mehr erlaubt ist. Daher unterstützen wir unsere Agenturen dabei, ihre Kunden online oder telefonisch oder per Videoberatung zu betreuen. Auch bei finanziellen Engpässen stehen wir unseren Agenturen zur Seite und finden individuelle Lösungen. Und für den Fall, dass einer unserer Vermittler selbst erkrankt ist, bieten wir ihm eine telefonische Betreuung seiner Kunden über unser Servicecenter.

Unsere Vermittler unterstützen wir mit Beratungsansätzen und geeignete Vertriebsimpulse sowie Argumentationshilfen für ihre Kunden z.B. zur Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten und Reduzierung der Stornorisiken. Zudem verzichtet die Gothaer bis auf Weiteres auf die Provisionsrückbelastung bei Stundungen, Zahlungsunterbrechungen, Beitragsfreistellungen und Reduktion auf Grundbeitrag für sechs Monate. Diese Regelungen gelten natürlich auch für unsere ungebundenen Vertriebspartner.

Angebote für Kunden:

So individuell die Notlagen unserer Kunden im Zuge der Corona-Krise sind, so individuell sind die Lösungen der Gothaer. Dem einen Kunden kann eine Beitragsstundung helfen, einem anderen das Angebot, seinen Versicherungsschutz für im Moment nicht benötigte Leistungen kurzzeitig zu reduzieren.

Für jede Notlage wird die Gothaer gemeinsam mit ihren Vertriebspartnern und Kunden eine passende Lösung finden. Diese Regelungen erfolgen individuell und – in diesen bewegten Zeiten – bis auf Weiteres und sollen vor allem für Kunden zum Einsatz kommen, die in der Krise in eine besondere Bedarfs-Situation geraten sind.

Daneben bietet die Gothaer aber auch allgemeine Unterstützung: Für Unternehmerkunden beispielsweise eine einmalige, kostenlose Rechtsberatung rund um die Corona-Krise oder eine beitragsfreie Ruheversicherung ohne amtliche Stilllegung im Bereich Gewerbe Kraftfahrt.

Privatkunden können bei der Gothaer unter anderem weiter stationäre Zusatzversicherungen abschließen und erhalten eine kostenlose medizinische Erstberatung zu Corona über unseren Telemedizinpartner TeleClinic.“

autorAutor
Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare
Michael
Vor 5 Jahren

Ich bin selbst Versicherungsfachmann seit 1992 bei der uniVersa. Viele Versicherer haben Lösungen für die Versicherten im Bereich Lebensversicherung. Was passiert in den Bereichen Voll KV und SHUK? Für die Agenturen ist oft eine Lösung gefunden, was wird mit den Kunden, die diese Beiträge nicht mehr bezahlen können. Kfz-Flotten die nicht bewegt werden dürfen, wo aber die Kosten weiterlaufen.
Für uns Vermittler hat die uniVersa eine super Lösung gefunden, so das wir in dieser Zeit noch etwas als Vergütung on top bekommen. Zusätzlich zur AP und zusätzlich zur BP. Eventuelle Garantien bleiben unverändert.

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Michael
Vor 5 Jahren

Ich bin selbst Versicherungsfachmann seit 1992 bei der uniVersa. Viele Versicherer haben Lösungen für die Versicherten im Bereich Lebensversicherung. Was passiert in den Bereichen Voll KV und SHUK? Für die Agenturen ist oft eine Lösung gefunden, was wird mit den Kunden, die diese Beiträge nicht mehr bezahlen können. Kfz-Flotten die nicht bewegt werden dürfen, wo aber die Kosten weiterlaufen.
Für uns Vermittler hat die uniVersa eine super Lösung gefunden, so das wir in dieser Zeit noch etwas als Vergütung on top bekommen. Zusätzlich zur AP und zusätzlich zur BP. Eventuelle Garantien bleiben unverändert.

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