- Von Lorenz Klein
- 31.03.2020 um 12:38
HanseMerkur
Eric Bussert, Vertriebsvorstand der HanseMerkur, erklärte:
„In der Tat haben wir uns mit den genannten Fragestellungen intensiv beschäftigt. Natürlich stehen wir unseren Vertriebspartnern und Kunden, die in eine coronabedingte Notlage gekommen sind, zur Seite. Über konkrete Ansätze haben wir unsere Vertriebspartner in der vergangenen Woche vorab informiert. Dazu gehören zum jetzigen Zeitpunkt beispielsweise individuelle Regelungen im Agenturentwicklungsprogramm, Erleichterungen im Stornofall, materielle Unterstützung und so weiter. Für unsere Kunden haben wir spartenabhängig eine Vielzahl an Maßnahmen verabredet wie beispielsweise Möglichkeiten für Beitragsstundungen, Beitragspausen, Beginnverlegungen et cetera.“
HDI
In einer Pressemitteilung teilte HDI bereits am Donnerstag mit:
„Damit Kunden ihre Altersvorsorge und ihren Risikoschutz trotzdem unvermindert aufrechterhalten können, leistet HDI Leben schnelle, einfache und unbürokratische Hilfe – durch einen zinslosen Zahlungsaufschub von bis zu sechs Monaten.
Alle Kunden von HDI Leben, einschließlich der HDI Pensionskasse, können ab sofort ohne konkreten Nachweis beantragen, dass sie ihre Beitragszahlungen für bis zu sechs Monate bis längstens zum 31. Dezember 2020 aussetzen („Corona-Pause“). Das gilt sowohl für die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge als auch für die Biometrie, also zum Beispiel für Berufsunfähigkeitsversicherungen. Der größte Vorteil im Vergleich zur Beitragsfreistellung: Der Versicherungsschutz bleibt während der Corona-Pause lückenlos erhalten. Hinzu kommt: HDI erhebt auf die ausgesetzten Beiträge keine Zinsen.
Die Perspektive der Vertriebspartner hat HDI ebenfalls im Blick: ,Grundsätzlich hat die ‚Corona-Pause‘ keinen Einfluss auf die Vergütung der Vermittler. Nur falls der Kunde die ausgesetzten Beiträge nicht nachzahlt und seinen Vertrag nach der Pause auch nicht unverändert fortsetzt, kann es zu Provisionsanpassungen kommen‘, erklärt Wolfgang Hanssmann, im Vorstand der HDI Deutschland AG für Vertrieb und Marketing verantwortlich.“
Huk-Coburg
Stefan Gronbach, Vertriebsvorstand der Huk-Coburg, wird wie folgt zitiert:
„Natürlich steht die die Huk-Coburg in der Corona-Krise ihren selbständigen, hauptberuflichen Vermittlern zur Seite. Wir haben ein umfassendes Unterstützungspaket aus verschiedenen Bausteinen geschnürt, das bereits an unsere Vermittler kommuniziert wurde und dort auf sehr positive Resonanz gestoßen ist.“
Weitere Details wolle man „aus wettbewerbsrechtlichen Gründen“ nicht kommunizieren, teilte die Huk-Coburg weiter mit.
Inter
Die Inter verweist auf ein im Internet abrufbares Dokument, in dem sie für Vermittler „Informationen und Lösungen für ihre Kunden“ zusammengefasst hat. Hier geht es zum Download.
LV 1871
Die LV 1871 teilte in einer Pressemitteilung mit:
„Die LV 1871 passt zur Unterstützung ihrer Kunden daher für alle Tarife die Stundungsregelungen an. Ohne Angabe eines Grundes können Stundungen formlos für bis zu 12 Monate beantragt werden. Dabei profitieren die Kunden – anders als bei einer Beitragsfreistellung – auch während des Stundungszeitraumes vom vollen Versicherungsschutz. Gerade bei Lebensversicherungen lohnt sich eine lange Laufzeit. Versicherte geben bei einer Kündigung der Verträge also einen Teil ihrer Vorsorge für das Alter auf; Angehörige sind nicht mehr abgesichert – ein finanzieller Nachteil kann entstehen.
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung der LV 1871 ist eine Stundung damit ab einem Vertragsguthaben von 500 Euro möglich (statt bedingungsgemäß 1.000 Euro), bei MeinPlan Kids sogar ab 100 Euro. Eine Stundung bei der Golden BU und der Delta Direkt Risikolebensversicherung ist möglich, wenn der Vertrag seit mindestens sechs Monaten besteht (statt bedingungsgemäß seit 12 Monaten). Diese Regelung ist zunächst bis 30. Juni 2020 befristet.“
Unterstützung für Geschäftspartner:
„Eine vorzeitige Kündigung der Verträge trifft auch den Versicherungsmakler, denn auf ihn kommen Stornokosten zu. Mit der neuen Regelung unterstützt die LV 1871 auch ihre Geschäftspartner, denn bei einer Stundung erfolgt keine unmittelbare Rückbelastung der Vergütung. Eine etwaige Rückbelastung erfolgt nur dann, wenn zum Ende der Stundungszeit keine oder eine reduzierte Wiederaufnahme erfolgt beziehungsweise wenn die gestundeten Beiträge nicht nachgezahlt werden.“
Nürnberger
Die Nürnberger teilt auf Anfrage mit:
„Das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben wird aktuell durch die Corona-Pandemie stark belastet. Die staatlichen Maßnahmen sind notwendig, um gerade besonders gefährdete Menschen in unserer Mitte zu schützen. Dies führt bei uns, unseren Vertriebspartnern und unseren Kunden zu hohen emotionalen und wirtschaftlichen Belastungen und Sorgen.
Zur Unterstützung unserer Vermittler entwickeln wir ein Gesamtpaket, das sowohl unternehmerischen, als auch vertrieblichen und wirtschaftlichen Support umfasst. Wir verfahren dabei zweistufig: In einem ersten Schritt geht es darum Möglichkeiten zu schaffen, Storni soweit wie möglich zu vermeiden. So bieten wir nun eine unkomplizierte Beitragsfreistellung und Wiederinkraftsetzung für zwölf Monate ohne erneute Gesundheitsprüfung. Möglich ist jetzt auch eine Beitragsstundung für sechs Monate ohne Courtage-/Provisionsbelastung.
Wenn der Storno aber doch unvermeidlich ist, wollen wir im zweiten Schritt erweiterte und flexible Rahmenbedingungen für den Umgang mit diesen Storni für unsere Vermittler schaffen.
Daneben bringen wir Prozessvereinfachungen auf den Weg, um unsere Vermittler auch unter diesen besonderen Herausforderungen arbeitsfähig zu halten. So können beispielsweise Leben-Anträge vorübergehend ohne Unterschrift eingereicht werden.
Alles Details dazu haben wir auch unserem Vertriebsportal Vertrieb.Nuernberger.de veröffentlicht (unter Aktuelles / Coronavirus/Support).“
Michael
Vor 5 JahrenIch bin selbst Versicherungsfachmann seit 1992 bei der uniVersa. Viele Versicherer haben Lösungen für die Versicherten im Bereich Lebensversicherung. Was passiert in den Bereichen Voll KV und SHUK? Für die Agenturen ist oft eine Lösung gefunden, was wird mit den Kunden, die diese Beiträge nicht mehr bezahlen können. Kfz-Flotten die nicht bewegt werden dürfen, wo aber die Kosten weiterlaufen.
Für uns Vermittler hat die uniVersa eine super Lösung gefunden, so das wir in dieser Zeit noch etwas als Vergütung on top bekommen. Zusätzlich zur AP und zusätzlich zur BP. Eventuelle Garantien bleiben unverändert.
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Vor 5 JahrenIch bin selbst Versicherungsfachmann seit 1992 bei der uniVersa. Viele Versicherer haben Lösungen für die Versicherten im Bereich Lebensversicherung. Was passiert in den Bereichen Voll KV und SHUK? Für die Agenturen ist oft eine Lösung gefunden, was wird mit den Kunden, die diese Beiträge nicht mehr bezahlen können. Kfz-Flotten die nicht bewegt werden dürfen, wo aber die Kosten weiterlaufen.
Für uns Vermittler hat die uniVersa eine super Lösung gefunden, so das wir in dieser Zeit noch etwas als Vergütung on top bekommen. Zusätzlich zur AP und zusätzlich zur BP. Eventuelle Garantien bleiben unverändert.