Eine Person verfasst handschriftlich auf einem Blatt Papier ein Testament. © dpa/picture alliance
  • Von Alexander Hendrich
  • 13.04.2017 um 09:47
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Jährlich werden dreistellige Milliardenbeträge vererbt. Die meisten Erblasser überlegen auch, ob sie ein Testament machen sollen oder nicht. Viele verfassen es dann selbst. Welche zehn Hauptfehler sie dabei machen, erklärt Rechtsanwalt Alexander Hendrich in seinem Gastbeitrag.

Fast jedes zweite Testament weist Fehler auf, die mitunter vor Gericht dann falsch ausgelegt werden oder sogar zur Nichtigkeit des gesamten Testamentes führen. Wir haben hier die zehn häufigsten Fehler aufgeführt.

Fehler 1: Fehlendes Testament

Viele Erblasser verzichten auf die Erstellung eines Testamentes aufgrund fehlerhafter Vorstellungen hinsichtlich der gesetzlichen Erbfolge. Verbreitet ist insbesondere der Irrglaube, dass bei Ehepaaren der Überlebende automatisch Alleinerbe des anderen wird. Dies ist aber gerade nicht so, wenn der Erblasser noch Verwandte hat. Die Folge ist dann, dass der Ehepartner eben nicht Alleinerbe wird.

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Fehler 2: Formanforderungen nicht beachtet

Letztwillige Verfügungen unterliegen Formvorschriften. So muss zum Beispiel das eigenhändige Testament komplett mit der Hand geschrieben und mit Datum versehen und unterschrieben werden. Ein Verstoß hiergegen führt zur Unwirksamkeit des gesamten Testaments.

Fehler 3: Unklarer Inhalt

Unverständliche oder mehrdeutige Formulierungen können im Erbfall zu Streit oder gar falscher Auslegung des letzten Willens des Erblassers führen. Wen hat er zum Beispiel gemeint, als er von „meinen Kindern“ schrieb? Meinte er nur seine leiblichen oder auch die Schwiegerkinder oder auch die, die seine zweite Frau mit in die Beziehung brachte und zwar von ihm aufgezogen wurden aber de facto einen anderen leiblichen Vater hatten?

Fehler 4: Problem Erbengemeinschaft

Nicht bedacht wird oftmals, dass sämtliche Erben Mitglied einer Erbengemeinschaft werden, die nun einheitlich entscheiden müssen, obwohl ihre Mitglieder, die vorher nichts miteinander zu tun hatten, sich nun über die Verteilung des Nachlassvermögens verständigen müssen.

Fehler 5: Fehlende Nach-, Ersatz- oder Schlusserben

Wenn der im Testament ursprünglich Bedachte vor oder nach Erbfall wegfällt, führt dies oft dazu, dass plötzlich die geschiedene Ehefrau, der Urgroßcousin oder der Staat erben.

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