Rolf Breuer (links) und sein damaliger Nachfolger als Chef der Deutschen Bank Josef Ackermann: Medienunternehmer Leo Kirch warf Breuer vor, durch eine kritische Äußerung in einem TV-Interview den Untergang des Kirch-Imperiums herbeigeführt zu haben. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 09.03.2015 um 19:03
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Die Karriere ist vorbei, den Welt-Konzern hat der ehemalige Vorstandsvorsitzende verlassen. Und nun ist alles gut? Mitnichten. Viele ehemalige Top-Manager sind haarsträubend unterversichert, stellt Versicherungsmakler Aon fest.

„Bei einem Haftpflichtschaden, der auf ihre Tätigkeit im Unternehmen zurückzuführen ist, haften die Manager persönlich, unbegrenzt und mit ihrem gesamten Privatvermögen“, sagt Marcel Roeder, Experte für Managerhaftpflichtversicherungen beim Versicherungsmakler Aon Risk Solutions in Deutschland. Das Problem: Verlassen die Manager die Firma wird oft ohne ihr Wissen ihr Haftpflichtschutz verändert – oder er läuft ab.

„Nachdem man als Top-Manager die Firma verlassen hat, verliert man den Einfluss auf die Versicherungsbedingungen. Teile des Versicherungsschutzes können gestrichen oder Versicherungssummen reduziert werden“, so Roeder. Auch sei ungewiss, ob die Versicherung über die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus fortgeführt werde – oder ob in der Zwischenzeit Schadenfälle eingetreten seien, mit denen die vereinbarte Deckungssumme bereits aufgebraucht wurde.

„Dann ist der Top-Manager im Schadenfall schutzlos“, so der Aon-Experte. Das Problem betreffe Vorstände, Geschäftsführer und Mitglieder von Aufsichtsgremien aller Branchen und Unternehmensgrößen – ganz gleich, ob sie wegen Krankheit, Ruhestand oder einem Unternehmenswechsel ihren alten Posten aufgäben.

Roeder rät den Top-Managern daher zum Abschluss einer Zusatzversicherung. „Diese wird zur aktiven Zeit des Managers im Unternehmen eingerichtet“, so der Aon-Experte. Der zusätzliche Versicherungsschutz gelte dann ab dem Zeitpunkt, zu dem der Manager das Unternehmen verlassen würde. „Nur so besteht für den Manager die Sicherheit, dass der bekannte D&O-Versicherungsschutz über den Zeitraum der aktiven Tätigkeit hinaus fortbesteht und er oder sie im Schadenfall keine bösen Überraschungen erlebt“, so Roeder.

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