- Von Lorenz Klein
- 24.03.2022 um 16:38
Der Startschuss ist gefallen, doch bislang will keiner mitlaufen: Seit dem 22. März 2022 dürfen Versicherungs- und Kapitalanlageprodukte vertrieben werden, die dem europäischen Regulierungsrahmen für Paneuropäische Pensionsprodukte (PEPP) entsprechen. Die Betonung liegt hier auf dürfen – denn bislang steht nicht ein einziges PEPP-Produkt zum Vertrieb zur Verfügung.
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Versicherer, die sich als PEPP-Anbieter in Position bringen wollen, müssen für das Basisprodukt einige Auflagen erfüllen, die einem bestimmten Mindeststandard an Transparenz, Kostenbegrenzung und Effizienz genügen sollen. Dass sich aber offenbar bislang kein Versicherer dazu bereit erklärt hat, Brüssel in all diesen Punkten zu folgen, regt den Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV) gehörig auf:
„Aus Verbraucherschutzsicht sind hier die Hürden noch nicht einmal besonders hochgelegt – eine Kostenbelastung von 1 Prozent des gebildeten Kapitals liegt Lichtjahre von günstigen ETFs entfernt. Dennoch versagen sogar hier die Angebote der deutschen Versicherer“, schimpft Axel Kleinlein in einem Beitrag, der am Mittwoch auf dem Blog der Verbraucherschutzorganisation veröffentlicht wurde.
Kleinlein: Branche diskreditiert europäisches Projekt
Doch anstatt zuzugeben, dass die Versicherer unfähig seien, akzeptable Tarife aufzulegen, so Kleinlein, „schießen nun Teile der Branche gegen Brüssel – ganz nach der Devise: „Europa hat sich gefälligst an dem zu orientieren, was wir wollen“. Damit diskreditiere die Versicherungsbranche das europäische Projekt, echauffiert sich der BdV-Chef. Wer den „Fehlstart von PEPP“ Brüssel in die Schuhe schieben wolle, der verkenne die Verantwortung der Versicherer.
„Nicht Brüssel macht die Tarife teuer, das sind die Versicherer selber“, fährt Kleinlein fort – und leitet mit seiner Kritik zu einer aktuellen Stellungnahme der Aufsichtsbehörde Bafin über. So hatte die Behörde vor einer knappen Woche die Kostenbelastung bei vielen fondsgebundenen Versicherungen als zu hoch kritisiert (wir berichteten). „Die Lebensversicherer sind zu gierig, als dass sie einem vernünftigen europäischen Standard genügen könnten“ schlussfolgert Kleinlein. Wer sage, die Idee, die PEPP verfolge, „wäre nicht umsetzbar, weil die Produkte zu teuer seien und gleichzeitig nicht bereit ist, an der Preisschraube zu drehen, der argumentiert nicht redlich. Und in diesem Fall argumentiert die Branche gegen Europa und redet einer fatalen Kleinstaatlichkeit das Wort“, so der BdV-Sprecher.
Vermittlerverband hält PEPP-Vorgaben für zu rigide
Zuvor hatte unter anderem Martin Klein, Vorstand des Vermittlerverbandes Votum, Kritik an den aus seiner Sicht zu strikten PEPP-Vorgaben geäußert: „Der Zwang, bei jedem Angebot auch ein Standardprodukt mit hohen Garantien, Inflationsausgleich und minimalen Kosten – also das Perpetuum mobile der Altersvorsorge – vorzuhalten, lässt die Anbieter zurecht zurückschrecken. Andauernd niedrige Zinsen bei gleichzeitig steigender Inflation waren in der Fantasie der europäischen Produktregulierer offenbar nicht präsent“, so Klein.
Andreas Adamek
Vor 3 JahrenHallo Herr Kleinlein,
unabhängig davon, dass mir Ihr teilweise unqualifiziertes Geschimpfe mächtig auf den Geist geht, habe ich mal ein ganz pragmatische Anregung in der Sache: Erarbeiten Sie mit denjenigen, welche die PEPP-Grundlagen geschaffen haben, doch mal eine konstruktive Lösung, wie die Menschen, die das Thema beraten sollen, vergütet werden können bzw. sollen.
Gerade die Tage hatte ich mit einem Anwalt zu tun, der einen Stundensatz von 180€ aufruft. Er gehört damit wohl eher zu den “Günstigen”. Warum sollte sich weder ein Versicherer noch irgendein Finanzfachmann des Themas annehmen, wenn er damit wenig bis gar nichts verdient. Sorry, das macht in der Regel niemand und Sie schon gar nicht.
Seit mehreren Jahrzehnten vertrete ich die Meinung, eine Kostenordnung für die Beratung im Bereich Altersvorsorge, Vorsorge usw. zu installieren. Leider schaffen es wohl auch Sie nicht, sich gegen die großen Massenvertriebe durchzusetzen.
Das wäre doch mal eine Ansatz, an den man sich wagen könnte, statt immer wieder auf Versicherern rumzuhacken, weil Sie kein Produkt ins Leben rufen, bei dem nicht abzusehen ist, wie der Absatz sein wird. Kein vernünftiger und verantwortungsbewusster Kaufmann tut sich das an.
Gruß
Andreas Adamek
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kommentierenAndreas Adamek
Vor 3 JahrenHallo Herr Kleinlein,
unabhängig davon, dass mir Ihr teilweise unqualifiziertes Geschimpfe mächtig auf den Geist geht, habe ich mal ein ganz pragmatische Anregung in der Sache: Erarbeiten Sie mit denjenigen, welche die PEPP-Grundlagen geschaffen haben, doch mal eine konstruktive Lösung, wie die Menschen, die das Thema beraten sollen, vergütet werden können bzw. sollen.
Gerade die Tage hatte ich mit einem Anwalt zu tun, der einen Stundensatz von 180€ aufruft. Er gehört damit wohl eher zu den “Günstigen”. Warum sollte sich weder ein Versicherer noch irgendein Finanzfachmann des Themas annehmen, wenn er damit wenig bis gar nichts verdient. Sorry, das macht in der Regel niemand und Sie schon gar nicht.
Seit mehreren Jahrzehnten vertrete ich die Meinung, eine Kostenordnung für die Beratung im Bereich Altersvorsorge, Vorsorge usw. zu installieren. Leider schaffen es wohl auch Sie nicht, sich gegen die großen Massenvertriebe durchzusetzen.
Das wäre doch mal eine Ansatz, an den man sich wagen könnte, statt immer wieder auf Versicherern rumzuhacken, weil Sie kein Produkt ins Leben rufen, bei dem nicht abzusehen ist, wie der Absatz sein wird. Kein vernünftiger und verantwortungsbewusster Kaufmann tut sich das an.
Gruß
Andreas Adamek