- Von Juliana Demski
- 06.04.2017 um 16:18
Vor rund einem Jahr startete der Streit zwischen dem Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) und dem Vergleichsportal Check24. Versicherungskunden würden auf dem Vergleichsportal nicht transparent genug darüber aufgeklärt, dass es sich bei Check24 um einen Versicherungsmakler handele, der Provisionen kassiere, so der Vorwurf des BVK.
Check24 hat bestes Preis-Leistungs-Verhältnis
Check24 sucht Versicherungsprofis
Das Landgericht München folgte der Argumentation des BVK in Teilen (Aktenzeichen: 37 O 15268/15, wir berichteten). Die Richter stellten damals fest, dass Check24 gegen die gesetzlichen Mitteilungspflichten verstößt, da es die vorgeschriebenen Angaben – insbesondere die Eigenschaft als Versicherungsmakler – nur zum Abruf über einen Button in der Fußzeile der Webseite mit der Aufschrift „Erstinformation“ bereit hält. Diese Info müsse dem Kunden aber „beim ersten Geschäftskontakt“ mitgeteilt werden, also so, dass er nicht erst danach suchen muss.
Mittlerweile ist der Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) München gelandet und hier ist am heutigen Donnerstag ein Urteil gefallen. Wie die Welt berichtet, muss Check24 die Kunden künftig besser über die eigene Rolle als Makler aufklären. Außerdem muss das Portal Interessenten an Hausrat-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherungen jetzt genauer dahingehend beraten, ob eine solche Police für sie überhaupt nötig ist.
Eine Revision haben die Richter nicht zugelassen. Gegen diesen Entschluss könnte Check24 Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
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