- Von Redaktion
- 25.08.2016 um 14:17
Was ist geschehen?
Direkt nach ihrem Realschulabschluss möchte eine damals 16-jährige Münchnerin bei einem Finanzvermittler als Facharbeiterin für Finanzen ausgebildet werden. Anstatt einer Anstellung als Bürokraft erhält sie aber einen Praktikumsvertrag von ihrem Arbeitgeber.
43 Wochenstunden, unbezahlte Überstunden und das alles für 300 Euro im Monat, also 1,75 Euro Stundenlohn – trotz schlechter Konditionen willigt sie ein. Einmal die Woche sollen außerdem Unterrichtseinheiten bei ihrem Chef zuhause stattfinden, gemeinsam mit anderen Auszubildenden. Dort steht aber Rasenmähen statt Büffeln auf dem Lehrplan.
Als sie dann nach fünf Jahren, in denen sie noch immer offiziell als Praktikantin gegolten hat, eine Prüfung zur Facharbeiterin nicht besteht, geht sie vor Gericht und klagt.
Das Urteil
Das Landesarbeitsgericht München stellt hier ein eindeutig sittenwidriges Arbeitsverhältnis fest (Aktenzeichen 3 Sa 23/16). Zwar erhält die Klägerin nicht die von ihren Anwälten errechnete Summe von 77.000 Euro, wird aber auf Mindestlohn-Basis entschädigt.
Eine Summe von 50.000 Euro muss ihr der Finanzvermittler nun zahlen. Denn: Auch wenn sie als Praktikantin angemeldet war, müsse jedes Praktikum, das länger als drei Monate gehe und nicht zu einem Studium dazugehöre, mit Mindestlohn bezahlt werden.
Trotzdem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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