Mitarbeiter in der Zentrale des Vergleichsportals Check24 in München: Das Vergleichsportal hat vor Gericht einen wichtigen Sieg gegen die Huk-Coburg errungen. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 22.10.2018 um 11:08
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:20 Min

Die Huk-Coburg wollte nicht länger in den Suchergebnissen des Vergleichsportals Check24 auftauchen und reichte vor dem Landgericht Köln Klage dagegen ein. Die Richter aber machten dem Versicherer nun einen Strich durch die Rechnung – er dürfe sich Vergleichsportalen nicht vollkommen entziehen, heißt es im Urteil. Der Versicherer hat mittlerweile Berufung eingelegt.

Was ist geschehen?

Die Huk-Coburg will nicht länger im Kfz-Versicherungsvergleich bei Check24 auftauchen. Aber auch wenn ein Preisvergleich und ein Abschluss über das Portal nicht möglich sind, werden solche Tarife im Vergleichsergebnis mit den jeweiligen Leistungsbestandteilen weiterhin angezeigt. Auch das will die Huk-Coburg nicht länger und zieht vor Gericht.

Das Urteil

Das Landgericht Köln entschiedet in seinem Urteil zu Ungunsten der Versicherung (Aktenzeichen 31 O 376/17). Die zuständige Richterin bekräftigt, dass es sich bei Check24 nicht um einen reinen Preisvergleich handelt, sondern „vielmehr um einen weitergehenden Vergleich der verschiedenen Tarife der einzelnen Anbieter“.

Denn: Neben dem Preis erhielten Verbraucher auch Informationen über viele weitere Merkmale der Tarife, die sie in ihre Produktentscheidungen einbezögen. Das Gericht wies die Klage somit zurück.

Update (22.10.18 um 14.34)

Auch die Huk-Coburg hat sich zu dem Urteil nun zu Wort gemeldet und berichtet von einem Teilerfolg gegen das Vergleichsportal. Man habe Check24 verklagt, weil man den Hinweis von Check24 in der Werbung für Autoversicherungen auf eine “Nirgendwo Günstiger Garantie” als irreführend und wettbewerbswidrig ansehe. Verbraucher bekämen den Eindruck, dass sie ihre Autoversicherung nirgendwo anders günstiger bekämen. „Sehr häufig sind die Huk-Coburg-Tarife aber deutlich günstiger“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Der Versicherer räumt dann ein, in einem anderen Klagepunkt verloren zu haben. Check24 dürfe weiter Kfz-Versicherungen in Preisvergleiche aufnehmen ohne hierfür einen Preis zu nennen. Auch die Logos darf das Vergleichsportal weiter verwenden. Die Huk hat hiergegen mittlerweile Berufung eingelegt. 

In einer Medieninformation erwecke das Vergleichsportal den Eindruck, die Huk-Coburg scheue einen Preisvergleich. Das stimme so nicht, so Jörg Rheinländer, im Vorstand der Huk zuständig für die Autoversicherung: „Wir fürchten keinen Preisvergleich. Im Gegenteil: Wenn Verbraucher wirklich günstig an ihre Autoversicherung kommen wollen, lohnt auf alle Fälle ein Blick auf die Websites der Huk oder der Huk24. Denn Huk-Preise gibt es auf keinem Vergleichsportal.“

autorAutor
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“

Skip to content