- Von Manila Klafack
- 11.08.2020 um 11:51
Was ist geschehen?
Im August 2012 brennt das Gebäude mit dem Spielzeugladen des Klägers vollständig aus. Der Kläger verlangt sowohl von seiner Gebäude-, als auch von der Inhalts- sowie von der Ertragsausfallversicherung eine vollständige Regulierung des Schadens.
Der Versicherer weigert sich, der Fall landet vor Gericht. Die Streitpunkte sind insbesondere die Brandursache und die Unterversicherung des Gebäudes.
So vermeiden Sie eine Unterversicherung
Was bedeutet eigentlich grobe Fahrlässigkeit?
Vorsicht beim Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung
Zwei Streitpunkte
Als Brandursache kommt ein zu lange geladener Akku und ein Leitungskurzschluss in Betracht. Da aber nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass der Akku tatsächlich Auslöser des Brands war, könne der Versicherer keine grobe Fahrlässigkeit geltend machen, urteilen die Richter des Landgerichts Itzehoe (Aktenzeichen 3 O 143/13). Er muss den Schaden regulieren.
Ein weiterer strittiger Punkt betrifft die Versicherungssumme – das Gebäude war deutlich unterversichert. Hier sehen die Richter jedoch den Versicherer in der Pflicht. Er hätte seinen Kunden über die Differenz aufklären müssen, finden die Richter. Grund für die Unterversicherung sei die Ermittlung des komplizierten „Versicherungswertes 1914“, die in diesem Fall ein Versicherungsmakler ermittelte.
Diese Ermittlung sei aber Aufgabe eines Gebäudesachverständigen, so die Richter. Denn auch ein Versicherungsmakler könne sich hierbei irren. Daher sei die Versicherung verpflichtet, den Schaden in Gänze zu begleichen.
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