- Von Redaktion
- 19.10.2015 um 13:22
Das Landgericht Köln hat für mehr Verbraucherschutz von Versicherungsnehmern gesorgt. In einem Verfahren (Aktenzeichen 84 O 65/15) gegen das Fintech-Unternehmen Moneymeets ging es um wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche unter Versicherungsmaklern wegen
der Weitergabe von Teilen der Versicherungsmaklercourtage an die Kunden,
des in den AGB geregelten vollständigen Beratungsverzichts, sowie
des in den AGB geregelten vollständigen Haftungsausschlusses gegenüber den Kunden.
Den ersten Punkt legte das Gericht in seinem Urteil im Sinne von Moneymeets aus. Damit darf das Unternehmen Provisionen an seine Kunden weitergeben. Diese Entscheidung wertet das Finanz-Start-up laut einer Pressemitteilung als einen wichtigen Sieg für den Verbraucherschutz.
Dieter Fromm und Johannes Cremer, Gründer und Geschäftsführer von Moneymeets, freuten das Urteil: „Diese zeitgemäße Rechtsprechung trägt den Entwicklungen von Online-Vertriebswegen Rechnung und zeigt, dass die in anderen Branchen längst vollzogene Entwicklung jetzt auch endlich Einzug in die Versicherungsbranche hält. Das Aufrechterhalten des Provisionsabgabeverbots wäre so, als würde der stationäre Einzelhandel ein gesetzliches Verbot von Preisvorteilen auf Online-Plattformen einfordern.“
Moneymeets schuldet Kunden Beratung und haftet
In den beiden anderen Punkten des Verfahrens hat das Landgericht gegen Moneymeets entschieden. Die Richter urteilten, dass das Unternehmen als Versicherungsmakler keine Geschäftsbedingungen verwenden darf, „in denen ein Beratungsverzicht mit Versicherungsnehmern, Kunden oder Interessenten im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung, insbesondere der Betreuung und/oder Verwaltung von Versicherungsverträgen, vereinbart wird“. Auch den Haftungsausschluss untersagte das Landgericht.
Geschäftsmodell von Moneymeets
Das Geschäftsmodell von Moneymeets funktioniert so, dass Kunden dort alle Finanzprodukte, also Konten, Depots und Versicherungen, verwalten. Die Provisionen oder auch Courtagen (bei Versicherungen), die das Fintech erhält, legt der Anbieter offen und teilt sie mit den Kunden. Bei Sachversicherungen erstattet Moneymeets beispielsweise bis zu 10 Prozent der jährlichen Versicherungsprämie an seine Kunden.
Zum Prozess gegen Moneymeets kam es, weil ein Versicherungsmakler gegen die Geschäftspraxis des Fintechs geklagt hatte. Vor dem Urteil hat Moneymeet, mit Wirkung zum 24. September, kurz vor Verkündung des Urteils am 14. Oktober, die Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen vollständigen Beratungs- und Haftungsausschluss beinhalteten, geändert.
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