- Von Hannah Dudeck
- 22.05.2020 um 10:30
Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) sieht für Vermittler durch die Corona-Krise erhöhte Haftungsrisiken. Grund sei, dass Makler ihre Kunden nun auf anderen Wegen kontaktieren. Nachrichten und Absprachen würden über Messenger-Dienste nicht immer ausreichend dokumentiert, oft gingen in der schnellen Handhabe Informationen verloren oder es würden vorschnell falsche Informationen an Kunden weitergegeben, schreibt der Vermittlerverband. Finanzberater sollten daher überprüfen, ob ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung eine weitreichende Internetklausel enthalte.
Heikel könne auch der Umgang mit Online-Beratungstools werden. Oft würden dabei die Vorschriften aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) missachtet, erklärt der Verband. So müssten die Berater ihre Kunden mit einem Informationsblatt auf die Datenschutzbelange hinweisen sowie darauf, dass personenbezogene Daten erhoben und gespeichert werden. Auch sei zu prüfen, ob die Tool-Anbieter die Datenschutzhinweise inkludiert hätten und wie es sich datenschutzrechtlich mit dem Einsatz externer Dienstleistungen über das Online-Beratungstool verhalte.
Ein weiteres Problem sei die Abhängigkeit von einzelnen Versicherern, die laut VSAV vor allem Makler mit Spezialkonzepten im Kompositbereich betrifft. Da Versicherungsgesellschaften durch die Corona-Krise teils deutlich gestiegene Risiken registrierten, kündigten sie Verträge oft sehr kurzfristig, heißt es. „Wenn der Makler diese Gefahr nicht rechtzeitig erkennt und Unternehmen deshalb ihr Geschäft nicht ausüben können hat, kann dies schnell zu einem Haftungsfall führen“, sagt VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth. Makler müssten ihre Spezialkonzepte stets auf Krisentauglichkeit überprüfen und dafür sorgen, notfalls schnell auf andere Versicherer ausweichen zu können.
Strafrechtsschutz für Vermittler wichtig
Im gewerblichen Geschäft sei es besonders wichtig, alle Arbeitsprozesse auf den Prüfstand zu stellen, heißt es hierzu von der Vermittlerorganisation. Da ein Fehler im System oder in einem Arbeitsprozess bei mehreren Kunden den Haftungsfall auslösen könne, sollte in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung kein Selbstbehalt vereinbart sein. Denn im schlimmsten Fall führe dies zur Insolvenz des Vermittlers. Dies gelte auch bei der Vermittlung von Kapitalanlagen im Privatgeschäft.
In Krisenzeiten können auf Vermittler auch Strafrechtsanzeigen enttäuschter Anleger zukommen. Die Begleitung durch einen Fachanwalt sei dabei dringend anzuraten. Anwaltskosten müssen Makler aber auch bei einem Freispruch zahlen. Daher empfiehlt der Verband eine Strafrechtsschutzversicherung.
Weitere Krisen-Tipps hat der VSAV in einem E-Book zusammengestellt, das Vermittler hier herunterladen können.
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