- Von Redaktion
- 12.09.2017 um 14:34
Wir haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gefragt, was er von der Petition hält, die Makler Frank Dietrich gestern gestartet hat. Darin fordert Dietrich, dass die Verbraucherzentralen, wenn sie Kunden beraten, den gleichen rechtlichen Anforderungen genügen müssen, wie andere Vermittler und Berater auch. Da geht es also um so etwas wie Sachkundeprüfung, Haftung, Fortbildungspflicht und so weiter.
Und? Was meint der VZBV? Hier kommt die Stellungnahme:
„Alle Berater, die für Verbraucherzentralen tätig sind, verfügen über notwendige Qualifikationen für die Beratung: Das kann eine Ausbildung als Bank- oder Versicherungskaufmann oder auch ein akademischer Hintergrund mit einschlägiger Berufs- und Beratungserfahrung sein. Durch regelmäßige interne und externe Weiterbildungen stellen die Verbraucherzentralen sicher, dass das Wissen ihrer Berater auf dem neuesten Stand ist und sichern so die Beratungsqualität.
Die Beratung in den Verbraucherzentralen unterscheidet sich grundlegend von der Beratung im Finanzvertrieb. Wesen des Finanzvertriebs ist der Produktabsatz, der konkrete Produktempfehlungen umfasst. In Verbraucherzentralen erhalten Verbraucher Orientierung im Hinblick auf ihren tatsächlichen Bedarf und zu beachtende persönliche Risiken, aber keine konkreten Produktempfehlungen.“
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