- Von Lorenz Klein
- 09.11.2021 um 17:21
Aber es gibt dann ja auch noch die Möglichkeit für Makler, die nach vielfältigeren Einkommensquellen streben, mit Servicepauschalen zu arbeiten – denn beispielsweise sei „ein ständiges Updaten der Autoversicherung auf günstigere Tarife von den Maklerpflichten gar nicht erfasst“, meint Peter Süßengut, der Makler in Vergütungsfragen berät.
So ist Süßengut der Ansicht, dass viele Makler dazu neigten, Leistungen für Kunden zu erbringen, die sie eigentlich gesondert vergütet bekommen müssten. „Niemand weiß genau, welche Leistung ein Versicherungsmakler mit der laufenden Courtage eigentlich bezahlt bekommt“, beschreibt Süßengut das Dilemma, in dem sich viele Makler befinden.
Bei Servicepauschalen genau trennen
Ist zum Beispiel ein proaktives Jahresgespräch mit der laufenden Courtage abgegolten? Nein, meint der Experte aus Leipzig, der zusammen mit der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte ein Servicegebührenmodell entwickelt hat, das rechtlich abgesichert sei. Auch der Vertriebscoach Jörg Laubrinus ist mit an Bord und soll helfen, das Modell bekannter zu machen.
Versicherungswissenschaftler Beenken pocht derweil bei Servicepauschalen auf eine strikte Abgrenzung zu Leistungen, die der Kunde „bereits durch die in die Prämie eingerechnete Provision/Courtage bezahlt hat, nämlich die Beratung und Vermittlung von Versicherungen“. Servicepauschalen halte er „nur dann für angemessen, wenn es eine zusätzliche Leistung gibt, die nicht im Rahmen von Beratung und Vermittlung verlangt werden kann, zum Beispiel einen digitalen Versicherungsordner zur Organisation der Versicherungsunterlagen“.
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