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Versicherungsnehmer haben in der Hausratversicherung bestimmte Pflichten. Etwa, die Tür abzuschließen und das Fenster zuzumachen, bevor man das Haus verlässt. Das soll Einbrüche verhindern helfen. © Wavebreak Media / Freepik.com
  • Von Karen Schmidt
  • 16.07.2024 um 10:24
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:25 Min

Obliegenheiten einzuhalten ist besonders wichtig, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Vielen Kunden ist das aber nicht bewusst. Hier spielen Vermittler eine wichtige Rolle.

Das sollten Vermittler besser nicht auf die leichte Schulter nehmen, rät Reichow. In der Rechtsprechung ließen sich Fälle finden, wonach den Vermittler Aufklärungspflichten treffen, „soweit für ihn erkennbar ist, dass bestimmte Inhalte des Versicherungsschutzes für den Versicherungsnehmer von besonderer Bedeutung sind“. Reichow verweist dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zu einer Tresorklausel in der Hausratversicherung (I 20 U 266/19).  

Dabei hatte die Versicherung einer Frau die Wertsachengrenze in ihrem Hausratvertrag auf ihren Wunsch erhöht – von 20 auf 50 Prozent der Versicherungssumme, die 104.000 Euro betrug. Der Vertrag enthielt aber eine Tresor­klausel, danach waren bestimmte Wertsachen wie der Schmuck der Frau nur dann über 21.000 Euro versichert, wenn sie in einem Tresor verwahrt wurden. Der Versicherungsvertreter hatte die Kundin auf diese Klausel nicht hingewiesen. Der Schmuck wurde gestohlen, und der Versicherer wollte nur bis zur ursprünglichen Grenze zahlen. Die Frau zog vor Gericht.

Das OLG Hamm entschied, dass im geschilderten Fall eine Beratungspflicht des Vertreters über den Inhalt und das Ausmaß der Tresorklausel vorlag. Schließlich hatte sie dem Vertreter ja ausdrücklich erklärt, dass die ursprünglich festgesetzte Wertsachengrenze für ihren Schmuck nicht ausreichte. „In einer solchen Konstellation hat der Versicherungsvertreter die Versicherungsnehmerin darüber zu informieren, dass diese Erhöhung nichts bringt, wenn sie den Schmuck nicht im Tresor lagert“, so Reichow. Vermittler sollten also aus Eigeninteresse sicherstellen, dass Kunden ihre Obliegenheiten verstehen.

Mangelnde Wartung

Welche Pflichten vernachlässigen Versicherte am ehesten? „Am häufigsten haben wir es mit mangelnder Wartung zu tun, insbesondere der Leitungsrohre. Dabei ist deren Instandhaltung so wichtig. Denn verstopfte oder undichte Wasserleitungen beispielsweise können zu erheblichen Wasserschäden führen“, sagt Uwe Schumacher, Vorstandschef der Domcura. „Auch Vernachlässigungen im Hinblick auf eine unzureichende Sicherung des Gebäudes gegen Einbruchdiebstahl, wie etwa durch das Nichtverschließen von Fenstern beim Verlassen des Hauses, verursachen oftmals gravierende Schäden.“ 

Auch wenn das passiert, muss dem Kunden aber nicht gleich Angst und Bange werden. Es kommt auf seinen Tarif an. Schumacher: „Bei unserem Premiumprodukt Top-Schutz ist eine Mitversicherung von grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro eingeschlossen. Daher wird hier eingeschränkt geprüft, ob eine Verletzung zugrunde liegt. Aber auch in anderen Fällen ist das Berufen auf Obliegenheiten eher die Ausnahme.“

Darauf sollte man sich aber lieber nicht verlassen. Besser in den Vertrag schauen, Obliegenheiten checken und diese auch erfüllen. Und das Ganze sauber dokumentieren, rät van der Wardt. „Das kann durch das Führen von Wartungsprotokollen oder das Aufbewahren von Rechnungen und Nachweisen geschehen. Eine gute Dokumentation kann im Schadenfall entscheidend sein.“ 

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Karen

Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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