- Von Juliana Demski
- 02.02.2021 um 17:31
PKV-Zusatzversicherungen sorgten deutlich seltener für Unzufriedenheit (21,1 Prozent). Der Anteil der zulässigen Beschwerden im Bereich der Pflegeversicherung war 2020 erneut gering (3,0) – und im Vergleich zum Vorjahr sogar rückläufig (3,8 Prozent).
Laut dem PKV-Ombudsmann gab es 2020 aufgrund der Corona-Pandemie jedoch auch einige neue Fragestellungen auf Verbraucherseite: Ein Beispiel sei hier die Pflicht zur Beitragszahlung, selbst wenn Arztbesuche nur noch eingeschränkt möglich gewesen seien.
Rechtsschutzversicherung mit den meisten Beschwerden
Laut dem Tätigkeitsbereich des Versicherungsombudsmanns gingen die meisten Beschwerden über die Rechtsschutzversicherung ein. Hier steig die Zahl sogar um knapp 9,6 Prozent auf 3.904 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. In dieser Sparte waren auch die vergleichsweise meisten Beschwerden zulässig. Ihr Anteil am Gesamtaufkommen der zulässigen Beschwerden liegt bei 29,3 Prozent.
Ebenfalls gewachsen ist die Zahl der Beschwerden in der Kfz-Versicherung. Diese kletterten von 2.961 im Jahr 2019 auf 3.210 Eingaben im Jahr 2020. Im Gesamtaufkommen der zulässigen Beschwerden macht die Kfz-Versicherung einen Anteil von 17,5 Prozent aus. Der Kasko-Schutz sorgte dabei häufiger für Unmut (9,1 Prozent) als der Haftpflicht-Schutz (8,4 Prozent). Gesunken ist die Zahl der Anträge in der Lebensversicherung. Hier ging es um 10,1 Prozent auf 3.311 Fälle nach unten.
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