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- 31.05.2017 um 10:27
Man haben den VZBV auch dazu befragt, wie man dort dazu stünde, dass die Briten für Leute mit geringerem Einkommen Beratungsangebote schaffen wollen, „die mit niedrigeren regulatorischen Anforderungen keine Beratung anbieten, sondern lediglich als Tippgeber auf Anlage-/Versicherungsmöglichkeiten hinweisen, ohne dass eine konkrete Kaufempfehlung ausgesprochen werden darf.“ Für die Reichen gebe es also eine professionelle Beratung, für weniger Vermögende nur unverbindliche Empfehlungen. „Auch diese Versicherungstip-Anfrage blieb aufgrund mangelnder Kapazitäten der Verbraucherzentrale unbeantwortet“, heißt es in der Pressemitteilung.
Die Redaktion hat sich dann das Hintergrundpapier des VZBV zur Wirkung des Provisionsverbots in Großbritannien angeschaut, und „dort befürwortet der VZBV indirekt eine Zwei-Klassen-Gesellschaft“, schreibt Versicherungstip weiter und zitiert diese Passage aus dem Hintergrundpapier: „Um sich rechtlich abzusichern, konnten Berater auch für einfache Probleme nur teure Beratung anbieten (…) Dies hat dazu beigetragen, dass Verbraucher bei vergleichsweise einfachen Finanzproblemen keinen professionellen Rat in Anspruch genommen haben. Unterdessen ist es zugelassenen Beratern gestattet, ihre Kunden auch ohne vollständige Beratung auf einfache Möglichkeiten hinzuweisen, solange keine konkrete Kaufempfehlung an diese Kunden ausgesprochen wird.“
Für Versicherungstip-Chefredakteur Erwin Hausen ist die Position der Verbraucherschützer ein „Skandal“: „Der VZBV fordert die Einführung eines Provisionsverbots in Deutschland. Offenbar haben die vermeintlichen Verbraucherschützer keinerlei Probleme damit, wenn professionelle Beratung den Reichen vorbehalten ist, während es bei Normal- und Geringverdienern nur für unverbindliche Empfehlungen reicht. Wenn ein staatlich hoch subventionierter Verband zur Spaltung der Gesellschaft beiträgt, bloß um die Provisionsverbots-Ideologie durchzusetzen, ist das kein Verbraucherschutz und hat eine politische Dimension, die alle Parteien angeht.“
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