Ralf Werner Barth (CoNav Consulting) erklärt, worauf Vermittler bei ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung achten sollten © Pfefferminzia
  • Von Andreas Harms
  • 23.07.2024 um 14:34
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:35 Min

Seit 2007 benötigen Versicherungsvermittler zwingend eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH). Und jetzt steigen die Mindestversicherungssummen. Doch wie findet man den richtigen Vertrag, und wo lauern Fallstricke? Das zeigt unsere fünfteilige Video-Serie mit dem Spezialisten Ralf Werner Barth von CoNav Consulting.

Seit 2007 ist es für Versicherungsvermittler Pflicht, sich gegen Vermögensschäden zu versichern, die sie anderen – auch versehentlich – zufügen. Die Policen hören auf den nicht gerade kompakten Sammelbegriff Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH).

In der nächsten Zeit werden viele Makler Post von ihrem VSH-Anbieter erhalten. Grund ist die Delegierte Verordnung (EU) 2024/896 der Europäischen Kommission vom 20. März 2024. Die Mindestversicherungssummen für die VSH für Versicherungsvermittler und -berater werden aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise erhöht. Und zwar um mehr als 20 Prozent.

Gelegenheit nutzen, um die Vermögensschadenhaftpflicht zu prüfen

Manche brauchen nicht viel zu tun. Die Versicherungssumme steigt, und fertig. Andere könnten die Gelegenheit nutzen, um ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mal zu überprüfen. Passt sie überhaupt (noch)? Oder zielt sie komplett am eigentlichen Bedarf vorbei?

Aus diesem Anlass hat Pfefferminzia zusammen mit dem Fachspezialisten Ralf Werner Barth von CoNav Consulting eine fünfteilige Video-Serie aufgenommen. Darin geht der Experte auf alle wichtigen Umstände, Merkmale und Fallstricke ein und plaudert auch reichlich aus dem Nähkästchen.

Ralf Werner Barth teilt die VSH in die folgenden fünf Ebenen ein:

  1. Wer bin ich: Person, Firma, Mitarbeiter
  2. Welche Tätigkeiten führe ich heute aus? Welche will ich optional tun können?
  3. Bis zu welchen Deckungssummen- und Anlagenhöhen werde ich Produkte und Kapitalanlagen anbieten?
  4. Habe ich die für meine Tätigkeiten bedeutenden Klauseln integriert UND wurden die nachteiligen Klauseln entfernt, um möglichst optimal abgesichert zu sein?
  5. Wie gut kennen Sie die Historie und vor allem die konkrete Schadenregulierungs-Qualität der vorhandenen VSH – Versicherer? Wie wird mit Sanierungsfällen umgegangen? (Kündigungsverzicht –Anpassung?)

„Die Vermögensschadenhaftpflicht ist ein doppelter Existenzschutz“, sagt Barth gleich zu Beginn. „Es betrifft ja nicht nur den Kunden, dem ein Großschaden nicht bezahlt wird.“ Auch der Vermittler selbst kann insolvent werden, wenn der Schaden allzu weit über der eigenen Deckungssumme liegt.

Brisant ist die ganze Sache also ausreichend. Sehen Sie sich hier den ersten Teil an:

SERIE – Teil 1: Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als Existenzsicherung von Pfefferminzia auf Vimeo.

Die weiteren vier Teile zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (auch mit Ralf Werner Barth) können Sie sich auf unserer Serviceplattform ansehen. Sie ist anmelde-, aber nicht kostenpflichtig. Sie finden sie hier.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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