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  • Von Redaktion
  • 12.05.2014 um 11:27
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Versicherungsvermittler müssen Kunden über Provisionen und Kosten für Versicherungsprodukte informieren. Das EU-Parlament hat die Richtlinie für Versicherungsvermittler IMD 1 um einen entsprechenden Artikel ergänzt. Mit der neuen Regelung soll die Zeit bis zur Verabschiedung von IMD 2 überbrückt werden.

Ende Februar stimmte das EU-Parlament dem IMD-2-Entwurf zu. Der Entwurf sieht eine Offenlegung der Provisionszahlungen und der Kosten für Versicherungsprodukte vor. Außerdem stellt er klare Anforderungen an die Qualifikation der Versicherungsvermittler, indem er Standards für Aus- und Fortbildung sowie für Leistungsprüfungen definiert. Ob Vermittler, die sich selbst als unabhängig bezeichnen, generell keine Provisionen annehmen dürfen, legt der Entwurf hingegen nicht fest – er überlässt die Entscheidung den einzelnen Mitgliedsstaaten.

Doch es dürfte noch viel Zeit vergehen, bis der Entwurf umgesetzt wird. Denn die endgültige Fassung soll in sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europa-Parlament, der EU-Kommission und dem Europäischen Rat verabschiedet werden. Wann diese Verhandlungen stattfinden, steht derzeit noch nicht fest.

Um das Prozedere zu beschleunigen hat die EU der bereits verabschiedeten Finanzmarktrichtlinie Mifid II einen zusätzlichen Artikel hinzugefügt. Artikel 91 novelliert die derzeit geltende IMD 1 und enthält jene Vorschriften, die in die IMD 2 eingefügt werden sollen.

Da es sich um eine Änderung der derzeitigen IMD 1 (Richtlinie 2002/92/EG) handelt, aber eben noch nicht um IMD 2, hat sich für diesen „Zwischenschritt“ kurzfristig der Arbeitstitel „IMD 1,5“ etabliert.

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