- Von Andreas Harms
- 28.06.2024 um 11:32
Das ist reichlich schwammig, weshalb zum Beispiel die IHK Stuttgart auf ihrer Internetseite schön konkret wird. Unzuverlässig ist man demnach eindeutig, wenn man in den vergangenen fünf Jahren wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs oder weiterer unangenehmer Dinge verurteilt wurde (oder Kundendaten klaut). Geordnete Vermögensverhältnisse weist man über Steuerbescheinigungen und Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis nach. Und die Berufshaftpflicht heißt im Fachjargon auch Vermögensschadenhaftpflicht und wird per Police nachgewiesen.
Studiennachweis oder Ausbildungszeugnis
Bleiben noch die Kenntnisse. Die kann man durch das Ausbildungszeugnis zum Versicherungskaufmann oder -frau oder gar ein spezielles Studium nachweisen. Die Liste der IHK mit gleichgestellten Berufsqualifikationen umfasst zwölf Punkte.
Katharina Geiger und Alexandra Maidl reichten Studiennachweis beziehungsweise Ausbildungszeugnis ein. Alle Formalitäten waren nach etwa zweieinhalb Monaten erledigt. „Ich hatte in der Zeit viel telefoniert, aber es griff alles gut ineinander und war am Ende wirklich machbar“, sagt Geiger. Beide sind heute selbstständig eingetragene Maklerinnen, aber Teil eines Kollegiums. In „Deine Agentur“ in Straubing arbeiten insgesamt etwa zehn Leute. Und warum haben sie den Sprung nicht eher gewagt? „Die Angst war groß“, sagt Alexandra Maidl. „Aber zum Glück war sie unbegründet.“
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