Vergleichsportale stehen wegen Intransparenz jetzt immer öfter in der Kritik. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 24.05.2016 um 13:28
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Nach Check24 muss sich demnächst wohl nun ein weiteres Online-Portal für Versicherungsvergleiche vor Gericht verantworten. Der Vorwurf ist ähnlich: Kunden werden nicht klar genug darüber aufgklärt, wer als Vermittler agiert.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt hat ein Versicherungsvergleichsportal abgemahnt. Es geht dabei um das Portal „Mister Money“.

Was wirft die Wettbewerbszentrale dem Portal vor?

„Kunden, die über dieses unter der Bezeichnung „Mister Money“ auftretende Portal einen Vergleich, etwa zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung, durchführen, erhalten von dem Portal konkrete Empfehlungen zum Abschluss von Versicherungsverträgen, wenn sie Daten zu ihrem Fahrzeug, zur Person von Halter und Fahrer sowie zum Versicherungsnehmer eingeben“, heißt es in einer Pressemitteilung der Zentrale. 

Diese Darstellung erwecke den Eindruck, als würde die Vermittlung tatsächlich vom Portalbetreiber selbst durchgeführt. Laut Wettbewerbszentrale habe der Betreiber aber gar nicht die dafür erforderliche Versicherungsvermittlererlaubnis. „Erst in einem versteckt angebrachten Hinweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen bei Eingabe der Antragsdaten erhält der Interessent Kenntnis davon, dass Vermittler nicht der Portalbetreiber, sondern Check24 ist.“

Die Wettbewerbszentrale beanstande daher das Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Vermittlererlaubnis unter Hinweis auf die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Online-Versicherungsvermittlung (Aktenzeichen I ZR 7/13). Dort urteilte der BGH, dass der Portalbetreiber beim Online-Abschluss von Versicherungsverträgen jedenfalls dann eine Vermittlungserlaubnis benötigt, wenn dem Verbraucher auf der Internetseite verborgen bleibt, dass die eigentliche Vermittlung durch einen Dritten durchgeführt wird

Man habe versucht, sich außergerichtlich zu einigen. Der Portalbetreiber habe aber alle Versuche abgelehnt. Daher wird es nach Angaben der Wettbewerbszentrale nun zu einer Unterlassungsklage vor dem zuständigen Landgericht in Chemnitz kommen, berichtet das Versicherungsjournal.

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