Die Grafik zeigt den rapiden Anstieg der Zinszusatzreserve in den vergangenen Jahren. © DAV
  • Von Redaktion
  • 30.04.2015 um 19:13
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Lebensversicherer mit langfristigen Garantien stehen angesichts der Talfahrt der Kapitalmarktzinsen vor großen Problemen: Sowohl das Zinsniveau als auch das Tempo des Zinsrückgangs sind außergewöhnlich. Die Deutsche Aktuarvereinigung sieht es daher an der Zeit, die 2011 eingeführte Zinszusatzreserve anzupassen.

Die Zinszusatzreserve (ZZR) wurde 2011 geschaffen, um in der Niedrigzinsphase einen Puffer aufzubauen, der die Verpflichtungen der Versicherer gegenüber ihren Kunden absichert. Mithilfe dieses neuen Instruments haben die deutschen Lebensversicherer inzwischen eine Sicherheitsreserve von rund 21 Milliarden Euro aufgebaut, wie die Bundesregierung kürzlich mitteilte.

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) glaubt, dass diese zusätzliche Sicherheitsmarge auch durchaus sinnvoll ist. „Grundsätzlich ist der nachhaltige Aufbau eines derartigen Risikopuffers in Tiefzinszeiten aktuariell absolut notwendig. Bei einem potenziellen Zinsanstieg wird dieser auch wieder kontinuierlich abgebaut. Insoweit hat die ZZR in den vergangenen Jahren zur Stärkung der Lebensversicherer beigetragen“, so der neu gewählte DAV-Vorstandsvorsitzende Wilhelm Schneemeier.

Aber: In den vergangenen Jahren sei es zu einem massiven Verfall des Zinsniveaus gekommen. So würden zehnjährige deutsche Bundesanleihen mittlerweile bei fast 0 Prozent rentieren. Das führe dazu, dass die Versicherer in kürzester Zeit immer höhere Summen als Risikopuffer zurücklegen müssen, um damit langfristig ihre Verpflichtungen gegenüber den Kunden abzusichern.

„Dieses Tempo für den Aufbau der Zinszusatzreserve ist für einige Lebensversicherer und Pensionskassen nur schwer durchzuhalten“, so Schneemeier. Denn für die Versicherungsunternehmen werde es unter den aktuellen Marktbedingungen immer schwerer, die gesetzlich festgeschriebene Zinszusatzreserve am Kapitalmarkt zu erwirtschaften.

Die DAV arbeitet daher bereits an Vorschlägen, wie das aktuariell vernünftige Konzept der ZZR weiterentwickelt und an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden kann. Dabei werden die Aktuare insbesondere das zum 1. Januar 2016 in Kraft tretende neue Aufsichtsregime Solvency II berücksichtigen.

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