- Von Redaktion
- 08.02.2017 um 16:26
Lamers: Dem kann ich nur zustimmen und somit sehe ich die zukünftigen Chancen im Bereich Generationenberatung sehr positiv, allerdings vorausgesetzt, dass man sich auch professionell mit diesem Thema auseinandersetzt und entsprechende Vorkehrungen im Vermittlerbetrieb und bei sich selber trifft.
Es reicht nicht, Generationenberatung nur als Beratungsanlass zu verstehen. Viele Vermittler gehen mit dem Thema Patientenverfügung zum Kunden oder legen dem Kunden einen Notfallordner auf den Tisch. Und dann war es das. Das ist krass.
Generationenberatung als Beratungsanlass. Aber das ist doch grundsätzlich nicht verkehrt, oder?
Körwer: Nein, wenn man es als Einstieg in das Gespräch versteht, dann nicht. Grundsätzlich ist man sicherlich gut bedient, wenn man für sich selbst eine kurze Standortanalyse vornimmt. Nur so ist es überhaupt möglich, das Thema Generationenberatung konstruktiv in Aktionen und Aktivitäten einzubinden.
Generationenberatung kann ein Beratungsanlass sein, Sie können es in ein Jahresgespräch einbinden, Sie können eine Bestands- und/oder Neukundenaktion damit vornehmen. Es gibt einen ganzen Sack voll Möglichkeiten. Und jeder dieser Möglichkeiten, konzeptionell durchdacht eingearbeitet und umgesetzt, wird Ihnen zwangsläufig Wertschöpfung bringen. Sie können sich dagegen gar nicht wehren.
Lamers: Bei der Standortanalyse könnte sicherlich auch helfen, einmal intensiv zu beleuchten, wer mich bei der Generationenberatung beim Kunden unterstützen kann. Denken Sie an den Steuerberater, Notar, Rechtsanwalt, Pflegedienst und andere Dienstleister.
Sie helfen mir einerseits meine Beratungsergebnisse beim Kunden umzusetzen und das Spannungsfeld Rechtsdienstleistungsgesetz zu beachten, anderseits können diese Personen meine Kunden und Geschäftspartner, auch im Sinne eines Tippgebers, sein. Ein wunderbares Netzwerk. Und der Generationenberater ist mittendrin im Geschehen.
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