Bargeld auf dem Beratungstisch: Schon ein Fall fürs Geldwäschegesetz? © picture alliance / Fotostand / K. Schmitt
  • Von Andreas Harms
  • 29.01.2024 um 10:42
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Wie kommen Vermittler mit ihren neu auferlegten Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zurecht? Das AfW-Vermittlerbarometer legt nahe, dass es noch Nachholbedarf gibt. AfW-Vorstand Norman Wirth schlägt Alarm.

Knapp zwei Drittel der Vermittler in Deutschland (65 Prozent) sind der Ansicht, sich in Hinsicht auf die neuen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gut aufgestellt zu haben. Das geht aus dem 16. AfW-Vermittlerbarometer hervor. Das ist eine jährliche Online-Umfrage des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, für die mehr als 1.000 Vermittler befragt wurden.

Hintergrund: Vermittler von Lebensversicherungen, Darlehen oder Kapitalanlageprodukten fallen seit Jahresanfang unter die GwG-Pflichten. Sie müssen sich auf dem Meldeportal GoAML registrieren, über das sie dann eventuelle Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung abgeben. Ausgenommen sind nur reine Sachmakler und gebundene Vertreter. Auch Finanzanlagenvermittler sind betroffen, es sei denn, sie vermitteln ausschließlich Kapitalanlagen, die von Unternehmen emittiert oder vertrieben werden, die selbst unter die GwG-Pflichten fallen.

Während sich jeder vierte Vermittler (26 Prozent) unsicher über die GwG-Konformität des eigenen Unternehmens ist, sagen nur 2 Prozent, dass das definitiv (noch) nicht der Fall sei. Die Kontrollfrage, ob eines der wesentlichen Erfordernisse – die jährliche Risikoanalyse – auch tatsächlich durchgeführt wird, zeigt aber ein anderes Bild (siehe Grafik).

AfW-Umfrage zu den neuen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
AfW-Umfrage zu den neuen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz

So führen lediglich 27 Prozent jährlich die verlangte schriftliche Risikoanalyse ihres Unternehmens durch. Fast die Hälfte der befragten Vermittler (46 Prozent) hat das hingegen noch nicht getan. Das ist nicht gut, wie AfW-Vorstand Norman Wirth erklärt: „Die betroffenen Vermittler müssen über ein Risikomanagement und interne Sicherungsmaßnahmen verfügen. Sie müssen ihre Beschäftigten entsprechend schulen und haben spezielle Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Sorgfaltspflichten.“

Deshalb Wirths Aufruf: „Wir appellieren an alle Betroffenen, sich mit den Vorgaben des Geldwäschegesetzes zu beschäftigen. Der Aufwand der Umsetzung ist wirklich überschaubar und es erspart möglicherweise ganz erheblichen Stress.“ Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben drohen hohe Bußgelder, verdachtsunabhängige Kontrollen der Behörden finden bereits statt.

Hilfe und Informationen zur Materie haben der AfW und der Votum-Verband auf ihren Internetseiten zusammengetragen und aufbereitet.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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