- Von Iris Bülow
- 22.11.2017 um 14:48
Die Europäische Kommission will offenbar den Startschuss für die Gültigkeit der EU-Richtlinie IDD nach hinten verschieben. Das berichtet das Branchen-Portal Fondsprofessionell.de und beruft sich auf eine Stellungnahme der EU-Behörde und Aussagen eines Sprechers.
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Eigentlich war der 23. Februar der lange anvisierte Termin für verbindliche Anwendung der IDD-Regeln. Jetzt will die Kommission laut Informationen des Branchenportals dem Vorschlag des Europäischen Parlaments folgen und den Startschuss auf den 1. Oktober verlegen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments hatte bereits im Oktober auf den zeitlichen Engpass hingewiesen und einen Änderungsantrag verabschiedet. In ihm verlangte der Ausschuss, die Umsetzung zumindest von Teilen der IDD auf Oktober 2018 zu verschieben. Das Gesetz, das die EU-Kommission auf den Weg bringen muss, um die IDD-Verschiebung auch formal in die Wege zu leiten, sei Fondsprofessionell.de zufolge in Arbeit.
Das Europäische Parlament ist laut Recherche des Pfefferminzia-Schwestermagazins Das Investment über Pläne zur Verschiebung der IDD bislang offiziell nicht informiert worden. Es liege kein Gesetzgebungsvorschlag und auch keine schriftliche Information der Kommission vor, heißt es aus Kreisen des parlamentseigenen Ausschusses für Wirtschaft und Währung.
In Deutschland soll am 23. Februar das IDD-Umsetzungsgesetz wirksam werden, das der Bundestag Ende Juni beschlossen hat. Um die Regeln für Vermittler konkreter auszugestalten, hat das deutsche Wirtschaftsministerium Ende Oktober einen Entwurf für eine Versicherungsvermittler-Verordnung (VersVermV) vorgelegt.
Allerdings ist der Entwurf bislang nicht einmal mit allen zuständigen Ministerien abgestimmt worden: Der Zeitplan mit Umsetzung bis zum 23. Februar scheint allein bei der VersVermV kaum einhaltbar. Andere EU-Länder hinkten bei der IDD-Umsetzung noch weiter hinterher, schätzte kürzlich Rechtsanwalt und Vorstand des Vermittlerverbands AfW, Norman Wirth.
Die Verschiebung der IDD-Anwendung bedeute allerdings nicht, dass den EU-Staaten jetzt mehr Zeit als bis zum 23. Februar für die nationale Umsetzung eingeräumt würde, berichtet Fondsprofessionel.de unter Berufung auf ein Statement der Kommission. Vielmehr sollten die Branchenteilnehmer innerhalb der Mitgliedsstaaten damit einen zeitlichen Puffer erhalten, um die Regeln in die Praxis zu übersetzen.
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