- Von Redaktion
- 02.12.2016 um 16:30
Die Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, legte im ersten Halbjahr von 2016 zu. So lag das Plus in den ersten sechs Monaten bei 4,1 Prozent. So stark wuchs kein anderes Modell im Rahmen der Riester-Vorsorge – die Eigenheimrente schlug sowohl Versicherungs- als auch Bank- und Fondsverträge. Mittlerweile wurden in Deutschland nach Daten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 1,6 Millionen Wohn-Riester-Verträge abgeschlossen – zumeist Bauspar- oder Baudarlehensverträge.
Wer zum Jahreswechsel die staatlichen Zulagen in Höhe von 154 Euro Grund- sowie eventuell weitere Kinderzulagen erhalten will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss die Sparleistung plus Förderung mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres betragen. Außerdem müssen die staatlichen Zulagen rechtzeitig beantragt werden – der 31. Dezember 2016 ist Stichtag für die Zulagenanträge für das Jahr 2014.
„Am sichersten und einfachsten ist es, einen Dauerzulagenantrag zu nutzen“, empfiehlt Joachim Klein von der LBS. Ein weiterer Tipp: „Ändern sich persönliche Verhältnisse wie das Einkommen, der Familienstand oder die Zahl der Kinder, für die es eine Kinderzulage geben kann, sollten Sparer dies zügig ihrem Anbieter mitteilen. Denn diese Änderungen wirken sich auf die Höhe der Riester-Zulage aus.“
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