- Von Redaktion
- 16.03.2017 um 08:26
Und wieso die Riester-Pausen?
Der Grund für eine Riester-Pause liegt zum einen daran, dass oft die notwendige Nach- oder Neuzertifizierung der Bedingungswerke durch die Senkung des Höchstrechnungszinses und der damit verbundenen Tarifneukalkulation nicht rechtzeitig zum 1. Januar 2017 abgeschlossen werden konnte.
Einige Anbieter haben auch bisherige klassische und fondsgebundene Angebote aus den oben bereits genannten Gründen vom Markt genommen und werden im Laufe des Jahres mit einer neuen Tarif-Art zurückkehren. Wir werden die nächsten Monate sicherlich einige neue Riester-Tarife in der Tarif-Art moderne oder kapitaleffiziente Klassik sehen.
Was entgegnen sie Kritikern, die behaupten, die Riester-Rente sei gescheitert und man solle sie abschaffen?
Meist kann man hier kurz mit „stimmt nicht“ antworten. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat vor ein paar Monaten über 1.200 Riester-Verträge ausgewertet, die sich bereits in der Rentenphase befinden. Dabei ergab sich eine durchschnittliche Rendite von 3,64 Prozent nach Kosten pro Jahr.
Parallel hat die Bayerische einmal in ihren Bestand langjähriger Riester-Verträge geschaut und dabei feststellt, dass die bisherige Wertentwicklung bis zu 3,5 Prozent pro Jahr auf Basis des Gesamtbeitrages liegt, beziehungsweise bei bis zu 14,5 Prozent jährlich auf Basis der Eigenbeiträge der Kunden.
In der aktuellen Niedrigzinsphase respektable Werte, wie ich finde. Da sollen die Kritiker erst einmal Alternativen zeigen, die bei gleicher Sicherheit und Flexibilität auf vergleichbare Ergebnisse kommen.
Wieder andere halten das Produkt nach wie vor für sinnvoll und wollen sie weiterentwickeln. Wie würden Sie das Produkt verbessern, um es an die heutigen Gegebenheiten anzupassen?
Im Rahmen der Initiative pro Riester, eine gemeinschaftliche Gründung meines Softwareunternehmens der Softfin und der Bayerischen, haben wir im Herbst 2016 unsere Anregungen für die Optimierung der Riester-Rente im politischen Berlin vorgestellt.
Darunter waren Punkte wie die Herabsetzung oder Individualisierung der Bruttobeitragsgarantie, die Freistellung von der Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter, die Dynamisierung der Zulagen und des geförderten Höchstbetrages und die Ausweitung der direkt förderberechtigten Personen auf alle Steuerzahler – also etwa auch auf Selbstständige. Einige dieser Punkte sind im Reformpaket der Regierung zumindest teilweise bereits enthalten und sollen 2018 in Kraft treten.
„Da sollen Kritiker erst einmal Alternativen zeigen!“
Vor 3 Jahren[…] Zum vollständigen Interview […]
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