- Von Juliana Demski
- 25.04.2017 um 13:18
Was ist geschehen?
1975 verstirbt ein Familienvater, der bis dato jeden Monat eine Unfallrente von 507,71 Euro bekam. Grund war ein Arbeitsunfall. Normalerweise muss die Versicherung über einen Todesfall sofort informiert werden, aber weder die Witwe noch die Tochter des Mannes tun dies, berichtet RTL Next.
So ticken die „Rentner von morgen“
Rentenversicherung statt OP-Geld
Wie alles aufflog
Erst 33 Jahre später fliegt der Schwindel auf. Warum? Die Tochter informiert die Versicherung 2008 über eine Generalvollmacht ihrer inzwischen ins betreute Wohnen umgezogene Mutter. Im Januar 2009 erfährt die Versicherung dann auch das konkrete Todesdatum des Vaters.
Die Versicherung beginnt daraufhin, sich das Geld zurückzuholen, welches bis dahin unangetastet auf dem Konto der Mutter ruht. 25.000 Euro bucht der Versicherer zurück. Als er sich auch die restlichen 141.000 Euro zurückholen will, macht ihm die Tochter aber einen Strich durch die Rechnung: Sie hatte kurz zuvor das Geld auf das Konto einer anderen Bank überwiesen. Sie wolle auf eine Prüfung und die Einschätzung eines Gerichts warten.
Das Sozialgericht sieht darin den Anfangsverdacht auf einen strafrechtlich relevanten, durch Unterlassen begangenen Betrug. Nun könnte ihr ein Strafverfahren drohen.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren