- Von Juliana Demski
- 12.02.2020 um 08:52
Seit 1995 gibt es den Solidaritätszuschlag (Soli). Seitdem hat der deutsche Staat rund 87 Milliarden Euro mehr eingenommen als er den ostdeutschen Staaten hat zukommen lassen. Laut Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) wird sich diese Summe im laufenden Jahr auf 107 Milliarden Euro erhöhen – eine „nicht gerechtfertigte Belastung von 20 Milliarden Euro“ für den deutschen Steuerzahler, so das Institut.
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Zwar halbiere sich diese Belastung ab 2021 aufgrund der Verschiebung der Freigrenze in der Lohn- und Einkommenssteuer, schreibt das IW. Das allerdings führe zu „systematischen Verwerfungen.“ Denn: „Zum einen werden dadurch rund 10 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler, die bisher Solidaritätszuschlag zahlen, nur teilweise oder gar nicht entlastet“, schreibt das IW auf seiner Internetseite. Das betreffe 3,7 Millionen Personen.
„Zum anderen“, so das IW weiter, „wird der Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertrag- und die Körperschaftsteuer unvermindert erhoben. In der Folge können zum Beispiel Arbeitnehmer, Rentner oder Selbstständige mit Kapitalerträgen auch bei eher geringen oder durchschnittlichen Lohneinkünften oder Rentenbezügen weiter vom Solidaritätszuschlag betroffen sein.“ Davon seien 2,2 Millionen Menschen betroffen. Insgesamt müssten im Jahr 2021 also knapp 6 Millionen Personen zumindest teilweise weiterhin für den Solidaritätszuschlag Abgaben hinnehmen.
Doch damit nicht genug:
Hinzu kämen noch mehr als 500.000 Unternehmen, „die den Solidaritätszuschlag unverändert auf die Körperschaftsteuer zahlen müssen“, berichtet das IW. „Dies führt mit Blick auf die Unternehmensbesteuerung zu Verzerrungen gegenüber dem Status quo, da kleinere Einzelunternehmen je nach Höhe ihres Gewinns keinen oder einen reduzierten Solidaritätszuschlag zahlen müssen. Insgesamt muss der Unternehmenssektor künftig mehr als die Hälfte des Aufkommens aus dem Solidaritätszuschlag bestreiten.“ Bisher liege der Anteil bei weniger als einem Drittel.
Vor diesem Hintergrund fordert das IW die vollständige und sofortige Abschaffung des Solis. Eine solche sei sowohl „steuersystematisch geboten“ als auch „fiskalisch verkraftbar“. Grund dafür seien die deutlichen Mehreinnahmen des Bunds durch den Soli. „Selbst bei einer vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags zum 1. Januar 2020 würden die Einnahmen des Bundes bereits im Jahr 2022 wieder das Niveau vor der Abschaffung erreichen.“
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