- Von Juliana Demski
- 21.12.2018 um 14:50
Bald heißt es: Tschüss 2018, hallo 2019. Aber mit dem Jahreswechsel kommt auf Versicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung eine Beitragserhöhung zu.
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Während die Beiträge in der gesetzlichen Pflege von 2,55 auf 3,05 Prozent um 0,5 Prozentpunkte angehoben wird (plus ein möglicher Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkte), kommen auf Kunden der privaten Pflegepflichtversicherung 20 Prozent zu. Das sorgt oft für Verwirrung. Jedoch können 0,5 Prozentpunkte in der gesetzlichen Pflege deutlich teurer ausfallen als besagte 20 Prozent in der privaten.
Der Grund:
In der gesetzlichen Pflege hängen die Beiträge vom Verdienst der Versicherten ab. Für einen Durchschnittsverdiener bedeutet das einen Anstieg von bisher 80 Euro auf rund 99 Euro im Monat. Das bedeutet einen Anstieg in Euro um 24 Prozent. Für Kinderlose steigt dieser Beitrag von 88 auf 107 Euro, wie der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) berichtet. Hier kommt eine Mehrbelastung von 22 Prozent zustande.
Hintergrund:
Ganz im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung hängen die Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung nicht vom Einkommen ab. Hier zählen vor allem das Lebensalter und der Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsbeginn – und auch der gesetzlich vorgegebene Leistungsumfang. Wer aber mindestens seit fünf Jahren in der privaten Pflegepflichtversicherung ist, zahlt nicht mehr als den Höchstbetrag. Dieser liegt 2019 bei rund 138 Euro und über 149 Euro für Kinderlose. Die meisten Privatversicherten zahlen laut Verband jedoch weniger.
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