- Von Redaktion
- 27.08.2019 um 15:43
Bei dem angenommenen Fall handelt es sich um einen kleinen Zwei-Personen-Haushalt mit einem Gesamteinkommen von beiden Erwachsenen knapp über dem Mindestlohn und zwei wirtschaftlich abhängigen, minderjährigen Kindern. Stirbt ein Lebenspartner, und ist der Haushalt nicht wirtschaftlich abhängig von einem Einkommen, dann müsste laut DIN keine Vorsorge betrieben werden.
Hier wird schnell ein Widerspruch sichtbar, denn wäre im Haushalt der andere Partner ohne Einkommen, dann müssten fünf Jahre Mindestlohn und für beide Kinder noch einmal sechs Jahre Mindestlohn abgesichert werden.
Ohne Kinder wäre die Lage einfach, aber da in unserem Fall der andere Partner nur knapp über dem Mindestbedarf verdient, wäre es ein Fehler, keine Absicherung vorzunehmen, weil sonst die Kinder nicht ausreichend abgesichert wären. Richtigerweise müsse man seinem aktuellen Einkommen die sechs Jahre Mindestlohn für die zwei Kinder abziehen. Offen bleibt die Frage, welchen Zeitraum man überhaupt betrachtet. Das Einkommen der nächsten fünf Jahre könnte ein Richtwert sein, da die DIN sagt, dass dieser Zeitraum ausreichend ist, damit der verbleibende Partner sein Einkommen verbessern oder sich an die neue Lebenssituation anpassen kann. Ziehen wir von einem Einkommen, das knapp über dem Mindestlohn liegt und auf fünf Jahre hochgerechnet wird, den Mindestlohn von sechs Jahren ab, dann wird klar, dass die Versorgung der Kinder durch den verbleibenden Partner nicht gesichert sein kann. Zu diskutieren wäre auch, wieso für die Kinder ausgerechnet drei Jahre Mindestlohn angenommen werden.
Fazit
In den aufgeführten Punkten ist die DIN leider sehr ungenau und lässt den Interpretationsspielraum beim Makler. Das ist insofern kritisch, weil damit das Versprechen der Rechtssicherheit nicht eingehalten werden kann. Die DIN hilft hier lediglich, die Beratung rechtssicherer zu machen, im konkreten Einzelfall ist sie nicht ausreichend.
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