- Von Lorenz Klein
- 18.06.2018 um 10:55
Was ist geschehen?
Konditor Andreas Groffmann aus Idar-Oberstein verlor vor über zweieinhalb Jahren seine Ehefrau. Die 51-Jährige erlag einem Krebsleiden. Bis zu ihrem Tod sparte sie Guthaben in einer Riester-Rente an.
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Nach ihrem Tod stellte der 55-jährige Witwer einen Antrag bei der Zurich Versicherung, dass ihr Kapital auf seinen eigenen Riester-Vertrag umgebucht wird – doch der Versicherer reagiert zunächst nicht, wie die Bild-Zeitung über den Fall berichtet.
Demnach reichte Groffmann alle Unterlagen ein, so auch die Sterbeurkunde. Doch auf das angesparte Kapital in Höhe von 1.950 Euro wartete er zunächst vergeblich. „Weder 2016 noch 2017“ tat sich etwas, berichtet Bild. „Von der Versicherung wurde er stets vertröstet“, heißt es – auf einem Foto hält Groffmann einen dicken Stapel Papiere in der Hand, die laut Bericht den Schriftwechsel mit der Versicherung zeigen. Auch ein Anruf des Witwers bei der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen habe nichts ergeben – dort wusste angeblich niemand etwas vom Tod seiner Frau.
Erst nachdem sich die Bild-Zeitung in den Fall eingeschaltet habe, sei das Geld „endlich da“, freut sich Groffmann. Angeblich seien technische Probleme schuld an der Verzögerung gewesen, berichtet er.
Wie ist es um den Hinterbliebenenschutz bei Riester-Verträgen bestellt?
Der Fall wirft die Frage auf, was eigentlich mit einem Riester-Vertrag passiert, wenn der Sparer stirbt? Um den Hinterbliebenenschutz bei Riester-Verträgen richtig einschätzen zu können, muss zunächst unterschieden werden zwischen einem Todesfall im Ansparprozess und in der Ablaufphase, sprich der Verrentung. Stirbt der Riester-Sparer während der laufenden Ansparphase, wie im vorliegenden Fall, so kann das Vertragsguthaben uneingeschränkt vererbt werden – allerdings muss der Erbe die erhaltene Förderung zurückzahlen. Zudem wären eventuelle Erträge oder Zinsen gegebenenfalls zu versteuern.
Doch keine Regel ohne Ausnahme: Besitzt der nicht getrennt lebende Ehepartner einen eigenen Riester-Vertrag oder ein Kind, für das noch Anspruch auf Kindergeld besteht, darf die bereits gewährte Förderung einbehalten werden und das Kapital abschlagsfrei auf den bestehenden Vertrag übertragen werden. Das trifft auf Andreas Groffmann zu.
Witwenrente aus Riester-Vertrag möglich
Anstatt das Kapital auf ihren eigenen Riester-Vertrag zu übertragen, können Ehepartner auch eine Witwenrente beziehen. Kindergeldberechtigten Kindern steht eine Waisenrente zu – sofern kein Ehe- beziehungsweise eingetragener Lebenspartner vorhanden ist. Die Förderung ist nur dann zurückzuzahlen, wenn eine Barauszahlung gewählt wird. Diese Auszahlung steht auch sonstigen Erben zu.
Stirbt der Vertragsinhaber hingegen in der Auszahlphase, muss wiederum unterschieden werden: Liegt ein geförderter Vertrag des Verstorbenen vor, so erhalten Hinterbliebene nur dann Leistungen, wenn der Verstorbene eine Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenrente vereinbart hat.
Ist keine Vereinbarung getroffen, geht das gesamte Kapital an den Versicherer. Diese Regelungen betreffen sowohl die geförderte private Rentenversicherung als auch die geförderte fondsgebundene Rentenversicherung.
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