- Von Redaktion
- 19.02.2014 um 16:08
Der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Hamburg hatten vorm Landgericht Stuttgart erstritten, dass die Überschussbeteiligung der klassischen Riester-Rente der Allianz als intransparent einzustufen ist. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte diese Entscheidung durch sein Berufungsurteil bestätigt – und keine Revision zugelassen.
Die Allianz hat nun eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Der Versicherer wünscht sich eine Klärung vor dem BGH im Rahmen einer Revision. Diese ist aber nur dann zuzulassen, wenn eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung geklärt werden muss, der BGH das Erfordernis einer Rechtsfortbildung sehen würde oder die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist.
Die Verbraucherschützer sehen dem Ganzen jedenfalls entspannt entgegen. „Eine Bestätigung der Urteile durch den BGH wäre ein klares Votum gegen das Geschäftsmodell der Intransparenz“, so BdV-Chef Axel Kleinlein.
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