- Von Lorenz Klein
- 17.02.2021 um 13:26
Bevor sich die FDP vor einigen Jahren dazu durchrang, ein schrilles Pink in ihr Parteilogo aufzunehmen, waren ihre Farben identisch mit der schwedischen Staatsflagge. Die Nähe zum Land im hohen Norden Europas, dessen Gesellschaft gerne als fortschrittlich gepriesen wird, haben die Liberalen nun mit ihren Plänen für eine „gesetzliche Aktienrente“ wiedergefunden. Und diese Vorschläge dürften mindestens so kontrovers diskutiert werden, wie der damals äußerst umstrittene Farbwechsel – mit dem Unterschied, dass letzteres außerhalb der Partei kaum jemand mitbekommen hatte. Das ist nun anders.
„Rentner sind die einzigen Gewinner der Corona-Pandemie“
Ab 2022 sollen alle Rentenansprüche online einsehbar sein
FDP fordert Stärkung des Aktiensparens
Was sich der FDP-Rentenexperte Johannes Vogel gemeinsam mit dem Fraktionsvize der Liberalen im Bundestag, Christian Dürr, ausgedacht und am Dienstag vorgestellt haben, darf durchaus als Warmlaufen zum Bundestagswahlkampf verstanden werden.
Vogel und Dürr wollen mit der Rentenpolitik der vergangenen Jahre brechen – sie sehen das deutsche Rentensystem „an seine Belastungsgrenze gekommen“ und betonen dabei, dass der Bundeszuschuss zur Rentenkasse schon jetzt bei mehr als 100 Milliarden Euro im Jahr liege. Sie fordern daher eine Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge, die allerdings verbraucher- und aktienfreundlicher gestaltet werden müsse.
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So funktioniert die „gesetzliche Aktienrente“
In Zukunft sollen im Sinne einer „gesetzlichen Aktienrente“ alle hierzulande gesetzlich Rentenversicherte einen Teil ihrer gesetzlichen Altersvorsorge an den Kapitalmärkten anlegen. Als Vorbild dient dabei das schwedische Vorsorgemodell. Allerdings gehe es im FDP-Modell nicht darum die betriebliche und private Altersvorsorge zu ersetzen, sondern lediglich zu ergänzen, wie es hieß.
Zur konkreten Veranschaulichung bietet sich eine Beispielrechnung an: Der Rentenbeitrag liegt aktuell bei 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Davon würden zwei Prozentpunkte abgezogen, um diese Gelder in die Aktienrente umzuleiten – getragen je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Der gesetzliche Rentenbeitrag würde also unter jetziger Annahme auf 16,6 Prozent fallen. Die sich dadurch vermindernden Rentenansprüche sollen durch die Erträge der Aktienrente überkompensiert werden.
Gutachter erwartet durchschnittliche Rendite von 6,5 Prozent
Konkret würden die Beiträge für die Aktienrente in einen unabhängig verwalteten, staatlichen Fonds fließen, von wo aus das Kapital in Aktien angelegt wird. Vor allem Geringverdiener sollen angesichts ihrer geringen gesetzlichen Rentenansprüche von dem System profitieren.
Laut dem Rentenexperten Martin Werding böte eine Aktienrente in der „Basis-Variante“ eine durchschnittliche Rendite von 6,5 Prozent, wie er in einem Gutachten zum FDP-Modell vorrechnete. Das Konzept sei demnach bereits ab 2022 umsetzbar.
Schweden zum Vorbild erkoren
Auch das schwedische Modell basiert auf einer staatlichen Grundrente, die durch eine Betriebsrente und eine private Altersvorsorge ergänzt wird. 1999 wurde in Schweden zudem eine Neuerung eingeführt: 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens der Bürger werden für ein Fondsmodell abgezweigt – dabei schultern die Arbeitgeber 60 Prozent, die Arbeitnehmer 40 Prozent. Wählen können die Bürger zwischen dem staatlichen AP7-Fonds und mehr als 800 anderen Fonds. Der AP7-Fonds wird von nur etwa zwei Dutzend Experten verwaltet und weist mit jährlichen Gebühren von 0,11 Prozent sehr niedrige Kosten auf. In den vergangenen zehn Jahren soll er laut Medienberichten eine durchschnittliche jährliche Rendite von deutlich mehr als 10 Prozent erzielt haben, allerdings kam es gerade in den Anfängen immer wieder zu herben Einbußen.
Die FDP betont wiederum, dass jeder Versicherte, wie in Schweden auch, ein individuelles Rentenkonto im Rahmen der gesetzlichen Aktienrente erhalten soll – damit sei auch verfassungsrechtlich gewährleistet, dass es sich bei den erworbenen Ansprüchen um Eigentum der Einzahler handle. Für freiwillige zusätzliche Zahlungen der Bürger zeige man sich offen, gleiches gelte für Einzahlungen für nicht Pflichtversicherte, hieß es seitens der FDP-Abgeordneten.
Skepsis bei CDU und SPD
In anderen Parteien werden die Vorschläge allerdings eher skeptisch gesehen. So beurteilte der CDU-Rentenexperte Peter Weiß die gesetzliche Aktienrente in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ als „Utopie“. Sinnvoller sei es, „sich erst einmal auf die Reform der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente zu konzentrieren“. Der rentenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Ralf Kapschack, kritisierte gegenüber der Zeitung, dass die Aktienrente der gesetzlichen Rentenversicherung „Milliardenbeträge“ entziehe, die aus dem Bundeshaushalt ersetzt werden müssten. Der Bundeszuschuss könne besser ausgegeben werden als für das „Abenteuer Kapitaldeckung“, wird Kapschack weiter zitiert.
GDV: „Interessanter Vorschlag“
Deutlich wohlwollender reagierte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), auf den Vorstoß. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter schrieb er am Mittwochnachmittag von einem „interessanten Vorschlag“. Zugleich schlug Asmussen in seinem Tweet einen Bogen zur Riester-Rente. Hier müsse die Beitragsgarantie gelockert werden, erinnerte der GDV-Hauptgeschäftsführer an eine Forderung des Verbandes.
Interessanter Vorschlag von @johannesvogel und @christianduerr zur #Aktienrente. Aber: Nicht nur in der gesetzlichen Rente sollten die Chancen mehr Raum bekommen, sondern auch bei der privaten Vorsorge, z.B. bei #Riester. Deshalb muss dort die Beitragsgarantie gelockert werden. https://t.co/82o51ufIzc
— Jörg Asmussen (@JoergAsmussen) February 17, 2021
Weitere Reaktionen dürften folgen – Pfefferminzia hält Sie auf dem Laufenden.
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