- Von Redaktion
- 09.10.2015 um 16:22
Continentale
Der Höchstrechnungszins hat sich in der Lebensversicherung über Jahrzehnte bewährt; seine Abschaffung halten wir für nicht sinnvoll. Unabhängig von einer möglichen Abschaffung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge in der Lebensversicherung steht die Continentale auch
weiterhin zu Garantieprodukten. Sie bieten unseren Kunden die Sicherheit und Kalkulierbarkeit, die diese gerade für die Altersvorsorge wünschen.
Wenn Unternehmen, wie berichtet, in Zukunft eigene Garantieversprechen abgeben können, bedeutet dies auch nicht das Ende der konventionellen Lebensversicherung. Wir sehen bei unserem Neugeschäft, dass das Interesse der Kunden an Garantieprodukten unverändert groß ist.
Einen einheitlichen Garantiezins für die Branche halten wir aber nach wie vor für sinnvoll, um in Zukunft einen Wettbewerb über unternehmensindividuelle Garantiezinsen zu vermeiden. Die Abschaffung des Garantiezinses führt nicht zu einer Stabilisierung der Branche, weil es auch heute allen Unternehmen freisteht, auf Garantieprodukte zu verzichten.
Wie hoch ein unternehmensindividueller Garantiezins wäre, lässt sich nicht kurzfristig kalkulieren.
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