Mark Ortmann ist Geschäftsführer des Instituts für Transparenz. © ITA
  • Von Redaktion
  • 29.06.2016 um 10:51
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Seit 1. Januar 2015 müssen Rentenversicherer die Effektivkosten ihrer Produkte ausweisen. Eine aktuelle Studie zeigt nun, dass das Kunden in der jetzigen Form nichts bringt. Da jeder Versicherer die Kosten anders berechnet, gibt es keine Vergleichbarkeit.

Der Ausweis der Effektivkosten sollte Transparenz in den Markt bringen. Eine gemeinsame Untersuchung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) und des Instituts für Transparenz (ITA) zeigt aber: Kunden haben jetzt sogar noch weniger Durchblick bei Rentenversicherungen als vorher. Der Grund: Versicherer haben Effektivkosten geändert, ohne dass dies für die Kunden nachvollziehbar ist.

„Wie schon in der ersten Untersuchung festgestellt, hat der Gesetzgeber den Versicherern keine einheitliche Berechnungsmethode für die Effektivkosten vorgegeben. Daher bestanden zahlreiche Unklarheiten bei der Berechnung der Effektivkosten, zum Beispiel zur Behandlung der Zuschläge bei monatlicher Beitragszahlung“, sagt Studienautor Mark Ortmann.

Und weiter: „Um diese Unklarheiten zu beseitigen hat der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft im Oktober 2015 den Versicherern eine Hilfe für die Berechnung zur Verfügung gestellt. Diese Hilfe haben offenkundig einige Unternehmen angewandt, wodurch sich ihre Effektivkosten veränderten, auch wenn die Kosten gleich geblieben sind.“ Die Angleichung der Berechnung sei ein notwendiger Schritt, um eine Vergleichbarkeit zu schaffen, so Ortmann. Für den Kunden bleibe es ein Trauerspiel: „Verbraucher können beim besten Willen nicht verstehen, warum sich Effektivkosten ändern, obwohl beitragsbezogene Kosten unverändert geblieben sind.“

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Kunden und Versicherer müssten gemeinsam die Nachlässigkeit des Gesetzgebers ausbaden, den Versicherern keine einheitliche Berechnungsmethode mitzuliefern. „Ohne eine standardisierte, anbieterunabhängige Berechnungsvorgabe sind die heute ausgewiesenen Effektivkosten unbrauchbar“, sagt auch DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.

Die Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) hat mittlerweile einen Berechnungsstandard für die Effektivkosten entwickelt und veröffentlicht. Er ist ab dem kommenden Jahr für Riester- und Basisrenten verpflichtend. „So lange dieser Standard nicht gilt, ist die Suche nach einem kostengünstigen Altersvorsorgeprodukt Navigation im Blindflug“, sagt Morgenstern.

Druck fehlt, Kosten sind nicht gesunken

Der Gesetzgeber habe mit der Beschränkung des Standards nur auf Riester- und Basisrenten zudem bereits eine neue Fallgrube ausgehoben. „Für die ungeförderten Rentenversicherungen in der dritten Altersvorsorgeschicht bleibt nur die Hoffnung, dass die Anbieter das gleiche Berechnungsverfahren freiwillig anwenden. Eine Garantie gibt es dafür aber nicht“, warnen Morgenstern und Ortmann. Geschieht dies nicht, werden die Effektivkosten für staatlich geförderte und ungeförderte Produkte unterschiedlich berechnet. Studienautor Ortmann dazu: „Dann ist das Chaos perfekt.“

Ohne einen einheitlichen Effektivkostenausweis werde auch kein Druck auf die Kosten aufgebaut. So gab es 2016 keine Kostensenkungen bei den Privat- und Riester-Renten, wie die DIA-Studie zeigt. Weder bei den einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten noch bei den laufenden Kosten seien wesentliche Veränderungen zu verzeichnen.

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