- Von Redaktion
- 13.01.2016 um 15:26
Reaktion der Verbraucherschützer
Die Verbraucherschützer freuen sich über das Urteil: „Die obersten Richter stellen mit dem Urteil fest, dass die Versicherungsbranche den Kunden Nachteile bei der konkreten Überschussbeteiligung transparent machen muss“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten. „Einschränkungen in der Überschussbeteiligung durch das Kleingedruckte sollten nun passé sein“, ergänzt Kerstin Becker-Eiselen, Abteilungsleiterin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Besonders bei neuen Produkten mit eingeschränkten Garantien und komplizierten Überschusssystemen müsse die Versicherungswirtschaft ihr Verhalten nun überdenken.
Betroffene Verbraucher sollten ihre Ansprüche bei der Allianz oder anderen Versicherungsunternehmen, die ähnliche Klauseln verwendet haben, geltend machen. Die Verbraucherzentrale Hamburg stellt hierfür auf ihrer Internetseite einen Musterbrief zur Verfügung.
Reaktion des Branchenverbands
Der Versicherungsverband GDV schränkte die Bedeutung des Urteils wiederum etwas ein: „Der BGH hat ausschließlich zur Transparenz geurteilt. Damit ist die entsprechende Klausel endgültig für ungültig erklärt worden. Das Vorliegen eines Mindest-Garantiekapitals als Voraussetzung für die Beteiligung an den Kostenüberschüssen hat der BGH in inhaltlicher Hinsicht nicht beanstandet. Die Bedeutung der Entscheidung für die Branche ist daher als eher gering zu veranschlagen.“
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