- Von Redaktion
- 30.01.2017 um 07:25
Durch die neuen Bestimmungen in der Flexi-Rente können seit Januar 2017 auch Rentner freiwillige Beträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, die schon eine vorgezogene Altersrente bekommen. Sie können so zum einen Abschläge ausgleichen und zum anderen die spätere Rente erhöhen.
Außerdem neu: Dank des neuen Gesetzes sind nun große zusätzliche Einmalzahlungen ab dem 50. Lebensjahr möglich – und nicht erst ab 55, wie bisher. Darauf weist der Bundesverband der Rentenberater hin.
„Damit es sich wirklich lohnt, sollten Versicherte schon in etwa über eine fünfstellige Summe verfügen können“, sagt Marina Herbrich, Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater. „Dafür ist das aber gerade aktuell eine brauchbare Alternative zu anderen Vorsorgeprodukten. Wenn sich die Rente dadurch ganz konkret erhöht, kann sich das für Einzelne wirklich lohnen.“
Bis zum 31. März 2017 können Interessierte die Beiträge für das komplette Jahr 2016 einzahlen. Die Höhe ist dabei frei wählbar: Der monatliche Mindestbeitrag liegt bei 84,15 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.159,40 Euro.
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