- Von Juliana Demski
- 16.02.2017 um 11:53
Die sogenannte Rürup-Rente war bisher immer vor allem für Freiberufler oder Selbstständige interessant. Doch der niedrige Garantiezins macht es den Sparern schwer, sich für das nicht eben leicht zu handhabende Produkt zu entscheiden. Seit Januar 2017 liegt der Garantiezins nur noch bei 0,9 Prozent. Doch bei aller Vorsicht gilt: Insbesondere für Vielverdiener und Menschen ohne staatlich geförderten Riester-Vertrag oder Betriebsrente sei eine Altersvorsorge via Rürup interessant, findet Theo Pischke von der Stiftung Warentest.
„Wer regelmäßig viel verdient und hohe Steuern zahlen muss, kann von dem Steuervorteil sofort profitieren“, erklärt Pischke gegenüber der Augsburger Allgemeinen Zeitung. „Und zwar viel stärker als Durchschnitts- oder Geringverdiener“, ergänzt der Verbraucherschützer.
Den Grund dafür verrät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler: „Versicherte können die eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung geltend machen“, zitiert die Zeitung die Steuerexpertin. Der Höchstbetrag für 2017 liegt bei 23.362 Euro, mit einem maximalen Anteil von 84 Prozent, die abgesetzt werden können. „Alleinstehende können bis zu 19.625 Euro und Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner bis zu 39.250 Euro steuerlich geltend machen“, so Klocke. In den nächsten Jahren steigt dieser Prozentsatz und soll 2025 dann 100 Prozent erreicht haben.
Drei Möglichkeiten für Rürup-Rentner
Allerdings müssten sich Rürup-Rentner vor dem Abschluss über die nachgelagerte Steuer im Klaren sein. „Für Personen, die beispielsweise 2017 in Rente gehen, liegt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente bei 74 Prozent. Dieser wird bei ihnen festgeschrieben. Für neu hinzukommende Rentner steigt der Anteil in den kommenden Jahren an“, so Steuerexpertin Klocke. Wer ab 2040 in Rente gehen wird, müsse sich auf 100 Prozent gefasst machen – hier wird dann also ab der ersten Zahlung voll versteuert.
Einfach kündigen geht nicht
Auch gut zu wissen: Rürup-Kunden können ihren Vertrag nicht einfach so kündigen. „Denn das bewirkt nur eine Beitragsfreistellung“, zitiert die Zeitung Thomas Hentschel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Das eingezahlte Kapital behält der Vertragspartner meist so lange, bis er dem Kunden eine monatliche Rente auszahlen kann.“ Anders als bei der Riester-Rente sind Kapital- oder Teilauszahlungen hier nicht möglich, schreibt die Augsburger Allgemeine.
Außerdem sollten Interessenten bedenken, dass sich Rürup-Renten nicht lohnen, wenn die Rentendauer absehbar unter 20 Jahren liegen wird. Wer also von einer geringeren Lebensdauer ausgeht, sollte eher flexibel sparen, heißt es.
Rürup-Versicherte können sich dem Bericht zufolge für drei Spar-Varianten entscheiden: Sie können sie als fondsgebundene Versicherung (Fondspolice), als Fondssparplan und als klassische Rentenversicherung abschließen. Die klassische Form sei am sichersten, meint Pischke von Stiftung Warentest.
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