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- 06.02.2017 um 10:44
Renditebegrenzung entweder über Cap oder über Quote
Das Bonbon, dass die Versicherer Verluste bei den Indizes nicht an die Kunden weitergeben, zahlen die Versicherten mit einer Begrenzung ihrer Renditemöglichkeiten. Mehrheitlich haben sich die Versicherer hier für einen Cap entschieden, der bei den meisten Anbietern aktuell in der Nähe der 3-Prozent-Marke liegt.
Alternativ dazu sehen einige – und dabei vor allem die neueren – Tarife eine Quote vor. Diese begrenzt die Indexbeteiligung in relativer Hinsicht, indem der Kunde mit einem im Voraus festgelegten Prozentsatz an jeder positiven Monatsperformance des Index partizipiert.
„Aufgrund der Renditebeschränkungen über einen Cap oder eine Quote sind Indexpolicen nicht mit einem Direktinvestment am Kapitalmarkt vergleichbar, bieten allerdings im Gegenzug die eingebaute Verlustbegrenzung“, so Heermann.
Jüngere Renditegutschriften sind geringer ausgefallen
Assekurata hat in der Studie auch analysiert, wie hoch die tatsächlich gutgeschriebene Rendite an verschiedenen Indexstichtagen tarifindividuell ausgefallen ist. Rückblickend haben Indexpolicen jährliche Renditegutschriften zwischen 3,00 und 4,50 Prozent hervorgebracht, in einzelnen Marktphasen sogar rund 6,00 Prozent.
In den vergangenen Monaten gab es wegen einiger Aufs und Abs an den Börsen aber auch einige Null-Runden für Kunden, sodass der Kapitalerhalt gegriffen hat.
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