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- 22.06.2017 um 15:04
Ein weiteres Problem, das Verbandschef Manfred Baier sieht. Versicherungsbasierte Lösungen seien nicht nur durch Niedrig- oder Nullzinsen in Bedrängnis. Sie seien nun „noch unattraktiver geworden“ dadurch, dass „regelmäßig noch eine haftungsfreie Zielrente in der bAV möglich ist und die Versicherungen keine mit Garantien unterlegten Produkte mehr ausgeben dürfen“.
„Viele Arbeitnehmer werden vor Verträgen ohne Garantiezusagen zurückschrecken“
Versicherer stehen in den Startlöchern
Chef des Fondsverbands BVI teilt aus
Höhere Risiken seien damit auf die Arbeitnehmerschaft abgewälzt. Der Verband schätzt, dass vor diesem Hintergrund einige tausend bAV-Vermittler und Makler massive wirtschaftliche Einbußen werden hinnehmen müssen. Zwar habe die neue Gesetzgebung einige Einstiegshürden für Unternehmen gesenkt, der Zugang zu Versicherungslösungen aber werde den bAV-Vermittlern und Maklern nach Verbandsmeinung eingeschränkt.
Warum?
Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) seien neue Bestimmungen nur gültig, wenn sie sich den jeweiligen Vereinbarungen der Tarifpartner anschließen. Dazu zähle auch, dass Arbeitgeberzuschüsse in Höhe von mindestens 15 Prozent des Vorsorgebeitrages anfielen. Ob sich die KMU bei dieser Hürde vorgegeben Gewerkschaftsstrukturen und bAV-Angeboten anschlössen, sei eher fraglich.
„Ein verantwortungsvoller Unternehmer wird seinen Mitarbeitenden eine betriebliche Altersvorsorge guten Gewissens nur anbieten, wenn für sie eine klare, sichere und fest kalkulierbare Leistung gegeben ist, die auch für den Unternehmer selbst betriebswirtschaftlich und finanzwirtschaftlich interessant ist”, so Baier. Nur dort lägen noch Zukunftspotenziale für bAV-Berater. Bezüglich der Leistung, Risiken auf Mitarbeiter abzuwälzen und den Mitarbeiter im Unklaren zu lassen, motiviert niemanden.
Vermittler und Makler müssten nun umdenken
Der Verband rät dazu, etwa auf Honorarbasis Beratungsdienstleistungen rund um die bAV anzubieten. Baier: „Das bedeutet Abkehr vom Verkauf und Hinwendung zu einer hochqualifizierten Beratung.“ Um nicht Gefahr zu laufen, auch unerlaubte Rechtsberatung durchzuführen, sei hierbei eine anwaltliche Kooperation unerlässlich.
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