Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. © BGH
  • Von Redaktion
  • 19.12.2015 um 15:17
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:35 Min

Bei Ablauf einer kapitalbildenden Lebensversicherung kann der Kunde einen Auskunftsanspruch gegen den Versicherer geltend machen. Dabei ist aber auch ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des Anbieters zu berücksichtigen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem aktuellen Verfahren forderte ein Versicherter eine höhere Beteiligung an den Bewertungsreserven von zwei kapitalbildenden Lebensversicherungen, die er und seine Ehefrau 1993 abgeschlossen hatten. Nach 20 Jahren standen ihm dem Versicherer zufolge Schlusszahlungen aus Bewertungsreserven von 6.547 beziehungsweise 6.672 Euro zu.

Da diese Beträge dem Kunden aber zu gering erschienen, forderte er von dem Lebensversicherer per Anwaltsschreiben, den Rechenweg zur Ermittlung seines Anteils an den Bewertungsreserven darzulegen. Die verklagte Gesellschaft schickte ihm daraufhin jedoch lediglich die allgemeinen Grundsätze zur Berechnung von Bewertungsreserven.

Doch das reicht nicht an Transparenz, entschieden nun die Karlsruher Richter. Mit ihrem Urteil (Aktenzeichen IV ZR 28/15) wird ein Teilurteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem vorigen Jahr aufgehoben. Das Berufungsgericht muss sich nun in einer neuen Verhandlung mit dem Fall beschäftigen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Zuletzt hinzugefügt
Gesundheit und Erfolg neu denken
Pfefferminzia Power-Tage

Gesundheit und Erfolg neu denken

GKV informiert Frauen zu wenig über die Wechseljahre
Zu wenige Informationen und Angebote

GKV informiert Frauen zu wenig über die Wechseljahre

Deutsche kümmern sich zu wenig um Vorsorgeuntersuchungen
Zähne, Hörgerät und Schutzimpfungen

Deutsche kümmern sich zu wenig um Vorsorgeuntersuchungen

Zuletzt hinzugefügt
Blau Direkt: So war es auf der Network Convention 2025
Über Umsatzziele, besseren Kundenservice und goldene Ameisen

Blau Direkt: So war es auf der Network Convention 2025