- Von Lorenz Klein
- 29.06.2017 um 15:16
Die Flexi-Rente tritt am 1. Juli voll in Kraft, das heißt der zweite Teil des sogenannten Flexirentengesetzes. Das Ziel: Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand soll fließender werden. In der Praxis bedeutet das, dass Arbeitnehmer, die bereits in Rente gehen, bevor sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, einfacher zu ihrer Rente hinzuverdienen sollen.
Wer vom neuen Gesetz profitieren kann
Alles Wichtige zur Rentenanpassung und Flexi-Rente
Vor allem bei Männern stößt das Vorhaben auf Zustimmung
40 Prozent der männlichen Arbeitnehmer würden die neue Regelung in Anspruch nehmen, unter den Frauen sind es mit 35 Prozent etwas weniger, wie eine aktuelle Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) zeigt.
Beim DIA geht man davon aus, dass der Kreis der Interessenten sogar noch etwas größer ausfällt, da sich knapp 30 Prozent der Befragten noch nicht festlegen wollten. Jeder Vierte will die Flexi-Rente hingegen nicht in Anspruch nehmen und mindestens bis zum gesetzlichen Rentenalter weiter arbeiten.
Ein weiterer Aspekt dürfte die Politiker ganz besonders freuen
Denn anders als bei der bisherigen Teilrente leuchtet der Nutzen der Flexi-Rente vielen Deutschen ein.
So finden 42 Prozent, dass die neue Regelung leichter zu verstehen ist als die Teilrente. Letztere habe in der Bevölkerung nur wenig Akzeptanz gefunden und sei so gut wie nicht genutzt worden, heißt es beim DIA. Vor allem Ältere halten die Flexi-Rente für verständlicher.
Und:
Jeder zweite Befragte (52 Prozent) ist der Ansicht, dass die Flexi-Rente die Gestaltung individueller Übergänge vom Erwerbsleben in die Rentenphase erleichtert. Gegenteiliger Auffassung sind nur 14 Prozent (siehe Grafik).
Wie hat die Regelung vor der Flexi-Rente ausgesehen?
Laut den DIA-Experten so: Bislang durfte jeder, der vor der Regelaltersgrenze eine Rente bezog, maximal 450 Euro im Monat plus zweimal weitere 450 Euro verdienen.
Fiel das Erwerbseinkommen höher aus, zahlte die Versicherung nur zwei Drittel, die Hälfte oder nur ein Drittel der Rente aus. Die Höhe hing von einer individuellen Hinzuverdienstgrenze ab. Wurde diese Grenze auch nur um einen Cent überschritten, galt die nächstniedrigere Teilrente oder die Rentenzahlung wurde vollständig auf null gesetzt.
Was ist nun anders?
Das Wichtigste: Mit der Flexi-Rente fallen diese starren Grenzen weg.
Ab dem 1. Juli gilt folgende Regelung: Übersteigt der Hinzuverdienst 6.300 Euro, dann werden 40 Prozent des darüber liegenden Betrages von der Rente abgezogen.
Der Vorteil: Dadurch treten keine ungerechten Sprünge wie bei der alten Teilrente mehr auf, die Flexi-Rente ist stufenlos an den individuellen Hinzuverdienst geknüpft.
Was ist zu beachten: Hinzuverdienst und Flexi-Rente dürfen zusammen nicht höher ausfallen als das frühere Bruttoeinkommen. Ist dies der Fall, wird der überschießende Betrag voll auf die Rente angerechnet.
Und wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeiten möchte?
Dies regelt der erste Teil des Flexirentengesetzes, das bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Er betrifft Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeiten. Sie können nun wählen, ob sie wie früher versicherungsfrei bleiben oder weiter Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen und dadurch einen zusätzlichen Rentenanspruch erwerben.
Die vollständigen Ergebnisse der Umfrage können auf der Webseite des DIA heruntergeladen werden.
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