- Von Redaktion
- 09.09.2016 um 17:27
GDV Argument Nr. 3: Der GDV behauptet, dass die Angaben der Abschlusskosten hinreichend transparent seien.
BdV-Antwort: „Das muss der GDV ja sagen, ansonsten würde er sich seiner Existenzberechtigung berauben. Tatsächlich sprechen aber die vielen Gerichtsurteile rund um die Frage der Transparenz der Abschlusskosten Bände. Es ist eine Mär, dass bei den Abschlusskosten Transparenz herrschen würde.“
GDV-Argument Nr. 4: Hier stellt der GDV die aus seiner Sicht richtigen Zahlen für 2014 dar.
BdV-Antwort: „Falsches Jahr! Ich habe mit Bedacht die Zahlen aus 2015 (Höchstzillmersatz: 2,5 Prozent) betrachtet, deswegen ist es Unfug, hier mit Zahlen aus 2014 (Höchtszillmersatz: 4,0 Prozent) gegenzuhalten.“
Und so fasst Kleinlein die Diskussion zusammen: „Es zeigt sich also, dass das OLG Köln hier einen echten Nerv getroffen hat. Der GDV hat anscheinend keine ernsthaften Argumente gegen unsere Sichtweise auf das Urteil.“
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