- Von Redaktion
- 04.02.2016 um 07:51
Vor zehn Jahren hat das Bundesverfassungsgericht der damaligen rot-grünen Bundesregierung Vorgaben für eine gerechtere Rentenbesteuerung gemacht. Die Richter verweisen 2005 darauf, wie wichtig es sei, dass eine doppelte Besteuerung dabei vermieden würde. Jeder müsse wenigstens so viel an Rente steuerfrei erhalten, wie er vorher an Rentenbeiträgen steuerpflichtig eingezahlt habe.
Die Wirtschaftsprüfer und Finanzmathematiker Günter und Werner Siepe haben im Auftrag der Berliner Versicherungsberater-Gesellschaft herausgefunden, dass sich spätestens ab 2020 Fälle von doppelter Besteuerung häufen werden. Bei einem Rentenstart 2040 überstiegen die steuerpflichtig gezahlten Beiträge den steuerfreien Rentenanteil um 46.000 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent zahlen die heute 40-Jährigen später bis zu 14.000 Euro Steuern zu viel. Das berichtet das Handelsblatt.
Hintergrund: Seit der 2005 erfolgten Umstellung bleiben Beiträge teilweise steuerfrei. Aktuell liegt der Anteil bei 82 Prozent und steigt um zwei Prozentpunkte pro Jahr. Der restliche Teil der Rente muss versteuert werden. Wer heute in Rente geht, versteuert lebenslang 72 Prozent, im Jahr 2040 wären es dann 100 Prozent.
Die Kritik ist nicht neu. Direkt nach der Neuregelung befürchtete der Verband der Deutschen Rentenversicherung bereits die drohende Doppelbesteuerung. Trotz neuer Berechnungen, die auf geringeren Rentensteigerungen als damals angenommen basieren, kommen die Autoren der Studie zum selben Ergebnis.
Klären lässt sich dieser Sachverhalt sicher erst, wenn betroffene Rentner sich gegen eine vermutete Zweifachbesteuerung gerichtlich zur Wehr setzen.
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