- Von Juliana Demski
- 15.02.2017 um 14:28
„Wer aufgrund gesundheitlicher Probleme vorzeitig aus dem Beruf aussteigen muss, wird oft mit einer Armutsrente bestraft. Leider ändert sich durch die aktuell geplanten Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner kaum etwas an dieser Situation“, sagt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VDK Deutschland. Auch die nun geplante Verabschiedung des Erwerbsminderungs-Leistungsverbesserungsgesetzes im Bundeskabinett (wir berichteten) sei keine wirkliche Verbesserung.
Die meisten Erwerbsminderungsrentner sind im Schnitt erst 50 Jahre alt und müssen damit rechnen, dass ihnen jahrzehntelang ein Leben in prekären Verhältnissen und ohne finanzielle Perspektive droht. Schon heute sind 40 Prozent der Menschen, die in Haushalten von Erwerbsminderungsrentnern leben, von Armut bedroht, so Mascher.
Die Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrenten sollen laut Gesetz erst ab 2018 und dann nur schrittweise bis 2024 weiter angehoben werden. „Die Erhöhung der Zurechnungszeit muss aber wie im Jahr 2014 in einem Schritt erfolgen“, fordert die VDK-Präsidentin. Außerdem kritisiert sie, dass die Anhebung der Zurechnungszeiten nur für Neurentner gelten sollen. 1,7 Millionen Bestandsrentner seien damit ausgeschlossen.
Die geplanten Verbesserungen würden den großen Einkommensverlust bei Erwerbsminderung nicht wettmachen, erklärt die Präsidentin des Verbands. Der VDK fordert daher die Streichung der Rentenabschläge. „Die Abschläge von bis zu 10,8 Prozent sind systemwidrig. Deshalb müssen sie weg“, so Mascher.
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